Auto unwissentlich mit unfallschaden gekauft und dann wieder verkauft?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einem Verkauf von Privat zu Privat verkaufst du das Fahrzeug "gekauft wie gesehen". Du teilst ihm alle dir bekannten Mängel mit und im Vertrag steht das der Käufer darüber aufgeklärt wurde. Zudem hat der Käufer bei Kauf die Möglichkeit sich das Fahrzeug näher anzusehen und Mängel zu reklamieren. 

Sollte er keine Mängel vor dem Kauf feststellen und erst nach dem Kauf merken das etwas anders ist als es ihm verkauft wurde, dann ist es sein Problem. Die Spaltmaße als solches dienen nur bedingt als Referenzpunkt um zu erkennen ob es ein Unfallfahrzeug ist, kaum noch hergestellte Fahrzeuge weisen ordentliche Spaltmaße auf.

Wenn er darauf besteht musst du ihm klar machen das du zur Not deinen Anwalt einschalten musst der sich der Sache annimmt. Betrug ist eher das was der Käufer dir gegenüber macht. Er kann nicht einfach so eine Summe von dir verlangen, schon gar nicht in Bar ohne das schriftlich festgehalten zu haben.

Mein Rat wäre abzuwarten wie er reagiert wenn du ihm sagst das du kein Geld erstatten wirst und du dich zur Not an deinen Anwalt oder die Polizei wendest da du glaubst das er dich betrügen möchte. Ihm allerdings jetzt einfach das Geld zu geben wäre ein riesen Fehler und er hätte dich "abgezogen".

Hallo!

Holen kann er bei dir eig. nix mehr, da er "gekauft wie gesehen" hat und das ohne eine Minute der Garantie. Wenn ihm das KFZ bei dir im Hof zusagte und er sich nicht nach Schäden erkundigte kann er jetzt nicht damit antanzen.

Letztlich kann man die Unfallfreiheit nur über das Gutachten einer Werkstatt sowie den/die Vorbesitzer des Wagens klären. Mache dem Käufer klar, dass du davon nix gewusst hast & wenn er das nicht glaubt kann er ja ruhig klagen -----> hilfreich wäre es diesbezüglich wenn du den Vertrag hast mit dem du den Wagen gekauft hast und was da bezüglich Vorschäden drinnesteht. Wenn da unfallfrei drinnesteht dürfte jeder Richter auch wissen, dass du den Wagen in bestem Wissen und Gewissen so gekauft und wieder verkauft hast bzw. da wird ohnehin entweder ein salomonisches Urteil gefällt werden oder die Klage abgewiesen werden.

Wichtig ist aber, dass du eine Überprüfung des Fahrzeugs in einer neutralen Werkstätte, die den Käufer nicht kennt bzw. die du auswählst/du kennst anberaumst. Die sollen feststellen ob da was war und wenn ja, was war. Erzählen lassen kann man sich alles & wer weiß ob da vllt. doch nur einer Geld schinden will und dir daher i.wie einen Schmonzes zu erzählen probiert.

Betrug setzt vorraus das der Betrüger dem Betrogenen wissentlich einen Sachverhalt unterschlagen bzw vorgetäuscht hat um sich einen Materiellen Vorteil zu verschaffen.

Jetzt müsste dir der Käufer 2 Dinge nachweisen.

1. Es ist ein Unfallschaden, unterschiedliche Farben können zb auch durch Überlackieren (rost) entstehen und Spaltmaße durch schlechtes Anpassen von Neuteilen (Durchrostung) oder Fertigungstoleranzen entstehen.

Der Nachweiß könnte legendlich durch eine Rahmenvermussung geklärt werden.

2. Er muss nachweisen das du vom Unfallschaden wusstest zb durch eine Werkstatt in welcher du die Reparatur in auftrat gegeben hast bzw dem ehemaligen Kaufvertrag in dem ein Unfallschaden vermerkt war.

Zudem kommt es drauf an als was du das Fahrzeug verkauft hast, explizit "unfallfrei" dann hast du dafür sorge zu tragen das es so ist!

Du hast keinen Unfall mit dem Fahrzeug gehabt, und die wurde der Wagen als unfallfrei verkauft...hoffentlich haste den Vertrag noch....

Denn dann hast du keinen Fehler gemacht, der Käufer hätte vor dem Kauf zu GTU fahren können und den Wagen prüfen lassen, mach ich immer so kostet 50 Euro oder so...hat er nicht gemacht drum hat er einen Fehler gemacht

Nicht zahlen

was steht den in dem ersten und zweiten kaufvertrag ?? ansonsten solltest du dir einen anwalt dazuziehen..