Auto kennzeichen beim halten fotografiert?
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich wohne in einer Anliegerstraße und dort kam es vor kurzem zu einem kleinen Zwischenfall. Da momentan eine Baustelle der Stadtwerke in unserer Straße ist sind die Parkplätze rar. Ich habe gesehen, dass in der Nähe meines Hauses einer frei wurde und bin an den Straßenrand gefahren und habe dort für 1-2 Minuten gehalten, damit das ausparkende Auto an mir vorbei kommt. In der Zeit wurde mein Auto von dem Bruder des Hausbesitzers fotografiert. Ich habe ihn darauf angesprochen, was das solle worauf hin er meinte er würde alle Autos die dort parken fotografieren, da dadurch dort die Straße absinken würde und der Randstein des Grundstücks beschädigt. Ob sein Bruder die Fotos dann ans Ordnungsamt schickt wäre nicht seine Sache. Auch nach mehrmaligem erklären, dass ich dort lediglich kurz gehalten habe und den Randstein nicht mal berührt habe lenkte er nicht ein und weigerte sich das Foto zu löschen.
Meine Frage ist nun, ob er (oder der Hausbesitzer der leider nicht persönlich zu sprechen war) irgendwas mit diesem Foto anstellen können. Ich habe zumindest soweit ich weiß gegen keine Verkehrsvorschrift verstoßen. und dafür dass sein Randsteinabsackt kann ich doch auch nichts.
Vielen Dank
5 Antworten
Das reine Fotografieren ist nicht verboten. Aiuch ans Ordnungsamt darf er das Bild schicken, wenn er das will. Ob die tätig werden, ist eine andere Sache. Da käme es dann darauf an, wegen was.
Fotografieren kann er soviel er will. Nur veröffentlichen darf er es nur, wenn Deine Einwilligung vorliegt, sofern Du dort auch zu erkennen bist. Siehe KUG §§ 22 und 23.
Wenn dort kein Parkverbot ist, hat dein Nachbar schlechte Karten. Selbst wenn muss ER dir beweisen, dass du da länger als 3 min gestanden hast.
Äußerst komplizierte Angelegenheit.
Es könnte hier eine Verletzung Deines Persönlichkeitsrechts vorliegen.
Das hängt aber von vielen verschiedenen Faktoren ab, z.B. ob das Kfz-Schild ins Internet gestellt wurde, ob Dein Name dazu erwähnt wurde, warum das Foto gemacht wurde usw. usw.
Hier müsste eine Einzelfallentscheidung ergehen, das heißt, ein Anwalt müsste sich das mal genauer anschauen.
Pauschal kann ich das leider nicht beantworten.
Fotografieren kann er soviel er will. Allerdings kann er sich die Sache mit den Anzeigen sparen, damit erntet man bei der Behörde nur Lacherfolge.