Auto geschrammt in der Probezeit?

8 Antworten

Auswirkungen auf die Probezeit hat das nicht, ein Verkehrsunfall ist kein A- Verstoß, somit kein Aufbauseminar oder Probezeitverlängerung. Wie es mir einen Bußgeld aussieht, kann ich nicht beurteilen, wenn man einen Unfall verschuldet, muss man meines Wissens immer ein Bußgeld bezahlen. 

Kommen auf mich irgendwelche Verfahren zu, Bußgeld,

Denkbar, n. § 1 Abs.2, § 49StVO; §24StVG; 1.4 BKat ist bei "Schädigung Anderer durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt" ein Bußgeld von 35 EUR fällig.

Nach § 9 Abs. 5, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 44 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG bei "Außerachtlassen die Ihnen obliegende besondere Vorsicht beim Rückwärtsfahren mit Unfall" 100 € Bußgeld zzgl. 23,50 € Gebühren und Auslagen und 2 Punkte beim KBA Flensburg :-(

evtl. sogar Nachschulung, Probezeitverlälngerung oder ähnliches?

Natürlich nicht, wenn mit Meldung bei der Polizei keine Fahrerflucht begangen wurde. Bis auf einen Rückstufungsschaden nach Schadensregulierung hast du nichts weiter zu befürchten, wenn kein Busgeldbescheid erginge.

G imager761

kratschbuff 
Fragesteller
 13.03.2016, 19:32

Ok vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Wie erfahre ich,  ob ich die 35 oder 123,50 (oder sogar gar nichts) bezahlen muss?

Merke ich das erst, wenn ein Bußgeldbescheid kommt oder kann ich das schon vorher herausfinden?

imager761  14.03.2016, 06:32
@kratschbuff

Richtig, den bekommst du per Post - also abwarten.

also als ich in de probezeit jemanden geschrammt habe , war bis auf nen kleinen bußgeld und ne Erhöhung meiner versicherung später (auch nicht dolle) nix weiter passiert. Ich denke mal das ist jetzt auch nicht anderst.


Zumal das alles unter den versicherung jetzt läuft. Du hast ja groß keinen verletzt oder so.
und mutwillig war es auch anscheind nicht :)


kratschbuff 
Fragesteller
 13.03.2016, 17:18

Das heißt, ein Bußgeld kommt, aber nichts größeres?

ILoveMyChild  13.03.2016, 17:20
@kratschbuff

denke ich :) war zumindest bei mir so (3 jahre her) wenn de nix bekommst sei froh :) aber mehr kommt aufjedenfall nicht :)

Die Sache ist für die Polizei erledigt da hast du recht. Außer dass sich dein Versicherungsbeitrag eventuell erhöht und sich die Haftpflicht das Geld vielleicht  wiederholen will kommt da nichts weiter auf dich zu. Du hast dich schließlich vollkommen korrekt verhalten.

kratschbuff 
Fragesteller
 13.03.2016, 17:39

Bedeutet das jetzt, es kommt ein Bußgeld auf mich zu? Lässt sich das irgendwo belegen bzw. der entsprechende Gesetzestext zeigen?

Ivo777  13.03.2016, 18:08

Ein Bußgeld hast du eigentlich nicht zu befürchten. Ob bzw. wo man das belegen kann, kann ich dir leider nicht sagen

Ivo777  13.03.2016, 18:12

Wenn du was bezahlen musst, dann 30€ Verwarngeld (Verwarngeld ist eine Strafe bis 55€ alles drüber nennt sich Bußgeld und gibt mindestens einen Punkt)

Selbst wenn der der geschädigte Halter sich beschwerte käme keinesfalls mehr als eine Buße von 35 EUR auf dich zu!

Übrigens wird mitnichten alles "über die Versicherungen geklärt", sondern ausschließlich über DEINE Kfz-Haftpflichtpolice!