Nachträglich nach Verkehrsunfall (ohne Unfallbericht) Anzeige oder Schadensersatz möglich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sehe hier keine Möglichkeit für Person A, Ansprüche durchzusetzen. 

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort von Person B1 ist hier zu verneinen. Person B1 ging auf der Suche nach Person A in den Laden. Person B2 blieb zurück. 

Entscheidend für meine Ansicht ist die Aussage von Person A "es hat sich hier alles erledigt". Das ist rechtstechnisch als negatives Schuldanerkenntnis zu verstehen. 

Person A sagt damit aus, dass keine Ansprüche seinerseits bestehen und er auch keine Ansprüche geltend machen wird. 

Trotz genauer Inaugenscheinnahme konnte keine der Personen einen Schaden feststellen. 

Vor diesem Hintergrund nun eine Forderung aufzumachen und diese mit dem "Zusammenstoß" in Verbindung zu bringen, ist praktisch unmöglich. 

Eine Anzeige wegen Unfallflucht geht nicht, da (wenn ich es richtig verstanden habe) A und B sich darauf geeinigt haben, dass keine Schäden vorhanden seien und sich einvernehmlich trennen. Auf welcher Grundlage also soll eine Anzeige stattfinden? Ich verstehe das Problem nicht

Der Schaden kann dir natürlich auch vorher oder später entstanden sein, dass wird im Zweifelsfall so nicht mehr zu klären sein. Bei einem Unfall sollte daher immer direkt die Polizei hinzugezogen werden. Die Frage ist jetzt doch eher, wie A an die Adresse oder Nummer von B kommt, um diesen zu bitten, es seiner Versicherung zu melden, da ggf. ein Schadenersatz eingeleitet werden kann. Ein Unfall beim Einparken ist keine Straftat, sofern es nicht absichtlich passiert.

Lieber den Zentralruf der Autoversicherer kontaktieren. Da erfährt man über das Kennzeichen und den Fzg.-halter (hier die Mietwagenfirma) den zuständigen Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer. Dort kann man seine Schadenersatzansprüche geltend machen (Direktanspruch des Geschädigten). Der betroffene Versicherer wird darüber hinaus auch vom Zentralruf benachrichtigt. Der Zentralruf der Autoversicherer wird vom GDV (Versichererverband) unterhalten.

Besitzer des Fahrzeugs A meldet den Schaden der Versicherung von Fahrer B. Da es sich hier scheint`s um einen Mietwagen handelt, kannst Du auch mit dieser Firma Kontakt aufnehmen.

Soweit hier die Person C den Schadenhergang bestätigt, dürftest Du Deinen Schaden auch reguliert bekommen.

Eine Anzeige entfällt hier, da der Fahrer sich ja nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt hat.


Zentralruf der Autoversicherer - GDV Dienstleistungs-GmbH & Co.KG

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/



bandi88 
Fragesteller
 29.07.2016, 19:46

Wie sind die Chance der Person A hier, es zu beweisen, dass der Schade wirklich während dieses Falls passiert ist und nicht nachher? Ist es rechtlich überhaupt durchsetzbar?

wilees  29.07.2016, 19:49
@bandi88

Das wird im Bedarfsfall der Sachverständige der gegnerischen Versicherung beurteilen, ob der Schaden an Deinem PKW, so wie Du bzw. Person C ihn schilder(s)t, entstanden sein kann.

Höhe des "Aufprallpunktes", Lackspuren des anderen Fahrzeuges oder was sonst möglich sein kann.

bandi88 
Fragesteller
 29.07.2016, 19:53
@wilees

Wie sieht die Beweislast aus? Trägt diese Person A oder Person B1?

bandi88 
Fragesteller
 29.07.2016, 19:56
@wilees

Wie sieht die Beweislast aus? Trägt diese Person A oder Person B1? Person C war vom Unfallort 5-10 m weit entfernt. Sie hat lediglich bemerkt, dass Auto B zu nahe zum Auto A gefahren wird. Fotos sind leider vom Person A nicht gemacht. In parkposition war die Entfernung zwischen den beiden Fahrzeugen c.a 60-80 cm.

Interesierter  29.07.2016, 20:09
@bandi88

Die Beweislast liegt bei Person A. 

Als problematisch sehe ich das von Person A abgegebene negative Schuldanerkenntnis an. 

Person A sagte:  "es hat sich hier alles erledigt"

wilees  29.07.2016, 20:10
@bandi88

Als Beweis gilt hier erst einmal die Zeugenaussage von Person C. Am einfachsten wäre es, wenn Du erst einmal in eine Fachwerkstatt fährst und einen Meister bittest sich den Schaden anzuschauen.

wilees  29.07.2016, 20:12
@Interesierter

Nur ist Person A hier nicht als sachverständig anzusehen. Und sehr viele Schäden werden erst im Nachhinein erkannt.

Interesierter  01.08.2016, 12:17
@wilees

Vollkommen richtig!

Nur sollte Person A dann keine Erklärungen abgeben. Tut Person A es trotzdem, kann das zu ihrerm Nachteil ausgehen.