Auto abholen - 500 km entfernt - Was wird benötigt? Rotes Kennzeichen? Versicherung?

13 Antworten

Also, rote Kennzeichen haben nur die Händler. Du benötigst somit ein Überführungskennzeichen von einer Zulassungsstelle (Versicherungsbestätigung nicht vergessen) für fünf Tage und mußt wissen, daß damit nur die Haftpflichtversicherung greift. Ein erhebliches finanzielles Risiko, wenn auf der Fahrt ein Kaskoschaden passiert und die neue Gurke in die Presse muß. Besonders schlimm, wenn auch noch die Bank weiterhin die Hand aufhält.

Meine habe ich auch so gekauft und bin deshalb mit der echten Zulassung hingefahren und war dadurch auch auf der ersten Fahrt so versichert, wie ich es für richtig halte.

Allzeit Gute Fahrt.

"Rote Nummern" bekommt nur noch der Kfz-Handel etc. Die für Privatpersonen vorgesehenen "Kurzzeit-Kennzeichen" sind aber der eigentliche Weg, um ein nicht mehr zugelassenes Fahrzeug zu überführen.

Die Gültigkeit dieser "roten Nummern" beträgt generell fünf Tage. Daher auch die Bezeichnung "5-Tage-Kennzeichen"!

Auf diesen Kennzeichen ist rechts ein gelbes Feld in dem das Ablaufdatum vermerkt ist. Die Kennzeichen können nach Ablauf vernichtet werden - sie werden nicht zurückgegeben oder -genommen.

Dafür ist auch eine entsprechende (kurzzeitige) Kfz-Haftpflicht-Versicherung abzuschließen und beim Beantragen dieser Kurzzeit-Kennzeichen nachzuweisen (Doppelkarte). Meistens, wenn dann das Fahrzeug dann auch bei dieser Versicherung versichert wird, rechnet man die Kosten für die kurzzeitige Haftpflicht bei der Zulassung des Fahrzeugs mit ein, so dass kaum Kosten für das Kurzzeit-Kennzeichen entstehen. Das sollte man aber vorher bei der Versicherung nachfragen.

Zulassungsstellen haben generell an Samstagen nicht geöffnet (Behörden!)

Kurzzeitkennzeichen eigenen sich hervorragend für Überführungsfahrten als auch Probe- und Testfahrten innerhalb von Deutschland sowie in anderen Ländern.

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug kann damit überführt oder probe gefahren werden. Egal ob es sich um ein Motorrad, ein Auto oder auch einen Lastkraftwagen handelt. Selbst für einen Anhänger ist es verwendbar.

Alles hier zu lesen:

http://kfz-blog.net/blog/uberfuhrung-mit-einem-kurzzeitkennzeichen/

Gute Fahrt!!

Genau, Kurzzeitkennzeichen und Versicherungsbestätigung (ohne die gibt es auch kein Kurzzeitkennzeichen).

Rote Kennzeichen bekommen nur Werkstätten und Händler. Zwar darf der Kunde auch mit rotem Kennzeichen Probefahren, aber es muss ständig ein Angestellter der Firma dabei sein.

Als Ersatz kann man ein "Kurzkennzeichen" benutzen. Das hat einen dicken gelben Streifen an der Seite mit einem "Verfallsdatum". Es ist genau 5 Tage lang gültig, einschließlich dem Tag an dem man es zugeteilt bekommt.

Dazu braucht man von einer beliebigen Versicherung eine "G-Nummer". Diese gibt man dann am Straßenverkehrsamt vor die einem dann ein kurzkennzeichen für eine Geringe Gebühr zuteilen. Das Drucken des Kurzkennzeichens kostet so etwa €15, die Gebür unter €20. Ich bin mir nicht mehr sicher, ich meine aber dass ich damals für alles zusammen €32 bezahlt habe. Dabei ist ein Fahrzeugschein den man unbedingt mit den wichtigsten Daten des Fahrzeuges (Fahrgestellnummer, Bauart, Gewicht, Marke) ausfüllen muß. Das muss man vor Fahrtantritt machen, denn sonnst gilt das als "Fahren ohne Zuslassung"!

Bei mir habe ich einfach den Familien-Versicherungsvertreter angerufen und 10 Minuten später eine SMS mit der G-Nummer bekommen. Am nächsten Tag bin ich dann zum Straßenverkehrsamt und habe mir die Nummernschilder abgeholt. Mit Bus & Bahn zum Händler (200km entfernt) und mit dem Auto bin ich dann am nächsten Tag zum Versicherungsvertreter gefahren und habe dem die Fahrzeugpapiere gegeben. Die G-Nummer (für das Kurzkennzeichen) wurde mit der neuen, unbefristeten Versicherung verrechnet und hat somit gearde mal €7 gekostet.