Auszug bevor Kaution abbezahlt ist, geht das?

7 Antworten

Nicht vollständig gezahlte Kaution ist kein Problem, weil es ja eine feste Vereinbarung gibt. Ziehst Du also aus bevor die Kaution vollständig gezahlt ist, stellst Du die Ratenzahlungen ein.

Grundsätzlich kann Geruchsbelästigung (Cannabis) zu einer Mietminderung führen. Vieles hängt davon ab, wie häufig der Geruch auftritt und wie heftig er ist. Vor allem mußt Du Dir sicher sein, wer den Geruch verursacht.

Mängel an der Heizung muß der Vermieter beheben lassen. Schimmelflecken, sofern nicht von Dir selbst verursacht, hat ebenfalls der Vermieter zu beseitigen.  

NoLeDe 
Fragesteller
 14.03.2019, 17:00

Danke für deinen hilfreichen Kommentar :)

AchIchBins  16.03.2019, 05:03
@NoLeDe

"hilfreich"? mitnichten. Der Vermieter hat ein Recht auf den Erhalt der vollständigen (!) Kaution. Die Ratenzahlung kann er widerrufen, denn es ist lediglich ein entgegen kommen, er kann sich auf das Gesetz beziehen und das sagt...auf höchstens drei Raten/Monaten aufgeteilt. Die Kaution nicht (weiter) abzubezahlen kann zur Kündigung mit allen rechtlichen und finanziell nachteiligen Kosten führen! Solcher Rat ist also definitiv keine (!) Hilfe.

Es entsteht klar der Eindruck, dass Du, nachdem Deine anfänglichen Beeschwerden nichts gebracht haben (was auch nicht verwunderlich ist), nun einen Grund suchst ausziehen zu können. Kündige die Wohnung und zieh einfach aus. Die bisher gezahlte Kaution bekommst Du dann zurück. Dein Vermieter wird vermutlich froh sein wenn Du weg bist.

NoLeDe 
Fragesteller
 14.03.2019, 16:56

Super nette Antwort. Danke dafür. Ich frage mich was daran nicht verwunderlich ist? Ich suche keine Gründe, wäre gerne hier geblieben aber wenn die Vermietung auf nichts reagiert, suche ich mir eben ne andere.

Artus01  14.03.2019, 17:02
@NoLeDe

Mach das.

An deiner Stelle würde ich zum Mieterschutzbund gehen und mich beraten lassen

NoLeDe 
Fragesteller
 14.03.2019, 16:58

Wow. Die erste wirklich hilfreiche Antwort. Danke für den Tipp :)

  1. Wenn der Vermieter dir nicht den "Cannabisgeruch" in die Wohnung gepustet hat ist er nicht zuständig. Anzeige beim Verursacher kannst du machen.
  2. Der Kinderwagen hat um Hausflur nichts verloren UND der Vermieter ist hier der falshce Ansprechpartner.
  3. Wenn du eine defekte Heizung und feuchte Wände hast ruft man nicht an, sondern macht eine schriftliche Meldung mit Fristsetzung um den Mangel zu beheben.
  4. Wenn du eine Kaution geleistet hast, dann bekommst du diese ja bei Ordnungsgemässer Rückgabe der Mietsache zurück. Du kannst so oft umziehen wie du willst. Niemand hindert dich.

Das die Kaution noch nicht vollständig gezahlt ist hat nichts mit deiner Kündigung zu tun.

So lange wie deine Kündigungsfrist läuft mußt Du natürlich auch die Raten für die Kaution zahlen.