Hallo, darf mein Vermieter einen Teil meiner Kaution ohne Rechnung einbehalten?

4 Antworten

ja, wenn es kaputt ist, musst du schadensersatz leisten, in geld, nicht wiederherstellung, der gläubiger kann einfach schnödes geld dafür fordern

du könntest jetzt einen gutachter beauftragen, der den schaden schätzt


der wird paar hundert kosten und den msust du bezahlen


sei zufrieden mit den 20€ und fertig


wenn er das reparieren lässt, bist du wenigstens 100 los


da kommt ein elektriker, der wird mit so 50-100€ die stunde abgerechnet, er nimmt anfahrt und die 5€ für die dose


Glaube das er es darf

wenn sie vorher heile war

Nicht alles kann oder muss mit einer Rechnung belegt werden. Speziell bei so Kleinkram. Wenn der Vermieter die Steckendosenleiste z.B. aus seinem eigenen Bestand nimmt, kann er dir keine Rechnung vorlegen.

Er hat dir aus rechtlicher Sicht ordnungsgemäß eine Frist zur Ausbesserung gesetzt, dieser bist du nicht nachgekommen. Ebenfalls scheinst du diesen Defekt ja auch gar nicht zu bestreiten. Von daher zahl die 20€ und fertig ist.

Was dein ehemaliger Vermieter nun mit dem neuen Mieter vereinbart, hat dich nicht mehr zu interessieren. 

Wenn du dem Vermieter eine angemessene Frist zum Nachweis der Schadenhöhe gesetzt hast und er innerhalb dieser Frist keine Reaktion zeigt, bzw. einen Nachweis über die Schadenhöhe erbracht hat, ist er verpflichtet, die restliche Kaution auszuzahlen. Er muss es aber nicht reparieren lassen, er muss nur nachweisen, wie hoch die Reparaturkosten wären.

Wie soll der Vermieter Reparaturkosten nachweisen, wenn er als Nichtfachmann eine Steckdosenleiste austauscht ?