Auszug aus 2er WG und gemeinsamer Mietvertrag?

2 Antworten

Ich wohne in einer 2er WG, wir sind beide Hauptmieter

Damit ist es ein gemeinsamer Mietvertrag, der von beiden Mietern (da eine Mieterpartei) nur gemeinsam gekündigt werden kann, oder der Vermieter und alle Mieter stimmen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zu.

und ich will zum November ausziehen, da mein Studium beendet ist und ich woanders Arbeit gefunden habe.

eine alleinige Kündigung ist bei einem gemeinsamen Mietvertrag unwirksam. Auch wäre die Beendigung des Studiums oder ein Arbeitsplatzwechsel kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Weder meine Mitbewohnerin noch der Vermieter wollen einen Aufhebungsvertrag, eine Kündigung oder ähnliches unterschreiben.

Der Vermieter ist weder gesetzlich verpflichtet Dich aus einem gemeinsamen Mietvertrag zu entlassen, noch das Mietverhältnis mir Dir und einer anderen Hauptmieterin fortzuführen oder Deiner Mitbewohnerin einen neuen Mietvertrag mit geänderten Konditionen anzubieten.

Mein letzter Ausweg ist also wahrscheinlich, meine Mitmieterin zu verklagen und nach GbR Recht die Auflösung des Mietverhaltnisses zu fordern.

Damit wären Deine mietvertraglichen Verpflichtungen gegenüber Deinem Vermieter nicht erledigt. Das GbR Recht regelt hier nur die Dinge in Eurem Innenverhältnis, nicht aber die Fragen im Außenverhältnis, also die zum Vermieter.

Richtig wäre es, Deine Mitbewohnerin auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu verklagen.

Meine Mitbewohnerin verbietet mir außerdem, einen Nachmieter zu suchen, aber sie selbst hat "keine Zeit dafür".

Einen Nachmieter muß weder der Vermieter noch Deine Mitbewohnerin akzeptieren.

Bei einem unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Mon. geht die Rechtssprechung auch davon aus, daß die Einhaltung der Kündigungsfrist und die damit verbundenen Pflichten der Mietzahlungen dem Mieter zuzumuten sind.

Muss ich während die Klage läuft und ich nicht mehr in der Wohnung wohne Miete zahlen?

Ja, denn ein Auszug beendet keine mietvertraglichen Verpflichtungen. Eure gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber dem Vermieter bleibt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses bestehen.

Wenn ja, warm oder kalt?

Der vermieter hat Anspruch auf die Warmmiete.

Und kann ich die von mir gezahlte Miete nach gewonnenem Verfahren von ihr als Schadensersatz zurückfordern?

Das kommt auf die Regelung an, die ihr in Eurem Innenverhältnis getroffen habt.

Aber die gesetzliche Kündigungsfrist ist auf jeden Fall einzuhalten

.
Sieht jemand von euch noch einen anderen Weg als diesen?

ja, die Zustimmungsklage zur gemeinsamen Kündigung. Hierfür solltest Du aber einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Mein Tipp: Bevor Du rechtliche Schritte einleitest, bereite ein gemeinsamen Kündigungsschreiben vor und fordere Deine Mitbewohnerin nachweisbar in einem Begleitschreiben auf, diese Kündigung mit zu unterzeichen. Teile ihr auch im Begleitschreiben mit, daß Du falls notwendig im Wege einer Klage die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung gerichtlich erzwingen willst.
Falls die gemeinsame Kündigung Eurem Vermieter bis zum 4.8.2015 nachweisbar zugestellt wird, wird diese zum frühestens zum 31.10.2015 wirksam. Solange ist auch von den Mietern dann die Miete zu zahlen.
Bei einer Zustimmungsklage kommt es darauf an, wie schnell das Gericht die Sache bearbeitet.
venatrix90 
Fragesteller
 21.07.2015, 09:29

Danke für die schnelle Antwort. Unser Innenverhältnis haben wir nicht gesondert geregelt. Also muss ich solange das Verfahren läuft, was ja immerhin 1-2 Jahre dauern kann, die Miete voll zahlen und bekomme von ihr für diese Zeit auch keinen Schadensersatz? Egal, wie oft ich sie vor Zeugen schon um Zustimmung gebeten habe? Auch wenn sie für die Ablehnung keinen Grund hat? Was würde passieren, wenn ich aufhöre Miete zu zahlen? Ich weiß sie haftet genau wie ich für die gesamte Miete und der Vermieter kann es sich von ihr holen und sie kann es dann von mir einklagen. Aber damit könnte ich sie zumindest in Bedrängnis bringen. Wie würde so eine Verhandlung aussehen? Was könnte das kosten?

Nemisis2010  21.07.2015, 12:32
@venatrix90

Die Regelungen innerhalb Eurer WG (GbR) können auch z.B. mündlich bezüglich den Mietzahlungen getroffen worden sein. Wenn Du z.B. an die Mitbewohnerin Deinen Mitanteil überwiesen hast, könntest Du diese Regelung durch die Vorlage Deiner Kontoauszüge nachweisen. Die Schwierigkeiten bei mündlichen Vereinbarungen liegen darin, sie im nachhin im Streitfall beweisen zu müssen. Evtl. bekämst Du Schadenersatz wenn Du die Mitgliedschaft in der GbR nachweisbar kündigst. Genauere Auskünfte kann Dir hier nur ein Rechtsanwalt geben.

Wenn Du aufhörst die Miete zu zahlen, kann Euch der Vermieter spätestens bei einem Mietrückstand von 2 Monatsmieten zwar fristlos kündigen, muß es aber nicht. Er könnte genauso gut gegen Euch beide einen gesamtschuldnerischen Mahn- und später Vollstreckungsbescheid veranlassen.

Weiter könnte der Vermieter eine Mietausfallentschädigung bis max. 3 Mon. über Euren Auszug (aufgrund der fristlosen Kündigung) hinaus, gegenüber Euch beiden geltend machen.

Als Gesamtschuldner haftet ihr bei einem gemeinsamen Mietvertrag für die Miet- und Nebenkostenzahlungen, aber auch z.B. für die ordnungsgemäße Räumung und Übergabe der Mietsache, usw. usf.

Reicht der Vermieter, aufgrund der fristlosen Kündigung eine Räumungsklage ein, kommen hohe Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, sowie evtl. Gerichtsvollzieherkosten (mehrere 1000 €) auf Euch zu.

Da eine fristlose Kündigung durch die Zahlung des kompletten Mietrückstandes "geheilt" werden kann, könnte Deine Mitbewohnerin die Mietrückstände ausgleichen und das Mietverhältnis würde - auch mit Dir an Bord - weiterlaufen.

Es ist also keine gute Idee eine fristlose Kündigung durch den Vermieter provozieren zu wollen. Ganz abgesehen davon, daß es bei den nächsten Wohnungssuchen wegen den Mietschulden und der evtl. dazu von den neuen Vermietern geforderten Bescheinigungen der "vorherigen Vermieter" erhebliche Schwierigkeiten geben kann, überhaupt eine neue Wohnung zu finden.

Nemisis2010  21.07.2015, 12:40
@Nemisis2010

"Grundsätzlich hat derjenige von mehreren Mietern, der das Mietverhältnis beenden möchte, gegen den anderen Mieter einen Anspruch, dass dieser an der  Beendigung des Mietverhältnisses mitwirkt, indem er sich seiner Kündigung anschließt, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16. 03. 2005 – VIII ZR 14/04; LG Hamburg, Urteil vom 12.11.1992 – 332 O 338/92)."

Zitat (Quelle) und weitere Infos:

http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines-gemeinsamen-mietvertrages/

Weder meine Mitbewohnerin noch der Vermieter wollen einen Aufhebungsvertrag, eine Kündigung oder ähnliches unterschreiben. 

Dann bleibt nur die Kündigung. und wenn die Mitbewohnerin nicht kündigen will musst Du auf Zustimmung zur Kündigung klagen.

Meine Mitbewohnerin verbietet mir außerdem, einen Nachmieter zu suchen, aber sie selbst hat "keine Zeit dafür". 

Ob Du Nachmieter suchen darfst entscheidet nicht Deine Mitbewohnerin sondern der Vermieter.

Mein letzter Ausweg ist also wahrscheinlich, meine Mitmieterin zu verklagen und nach GbR Recht die Auflösung des Mietverhaltnisses zu fordern. 

So sieht es aus.

Muss ich während die Klage läuft und ich nicht mehr in der Wohnung wohne Miete zahlen? Wenn ja, warm oder kalt?

Der Vermieter hat Anspruch auf Warmmiete.

 Und kann ich die von mir gezahlte Miete nach gewonnenem Verfahren von ihr als Schadensersatz zurückfordern? 

Das wird dann wohl ein Gericht entscheiden.

Sieht jemand von euch noch einen anderen Weg als diesen? 

Nein.