wg auszug - mitbewohner hält sich nicht an vertragsbedingungen

7 Antworten

Hinterlässt deine Ex-Mitbewohnerin das Zimmer nicht so wie vereinbart, begeht sie eine Pflichtverletzung. Da sie dir die weitere Nutzungsmöglichkeit entzieht, hast du nach § 546 a BGB Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten Miete, bis sie ihren Pflichten nachgekommen ist.

Da du gleichzeitig gegenüber dem Nachmieter deinen Pflichten nicht nachkommst, hat der Nachmieter seinerseits gegen Dich Anspruch auf Schadensersatz (z. B. Kostenersatz für ein Hotelzimmer o. ä.). Auch diese Kosten kannst du nach § 571 BGB gegenüber der Vormieterin geltend machen.

§ 545 BGB sieht außerdem vor, dass sich das Mietvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Mieter den Gebrauch an der Mietsache nach Ende der Mietzeit fortsetzt, wenn nicht binnen 2 Wochen ein entgegenstehender Wille erklärt wird. Das heißt, du solltest also schleunigst der Vormieterin mitteilen, dass du einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB widersprichst - falls das in der Kündigung nicht drinstand.

reicht da eine email/sms, oder muss es zwingend post sein? da der auszug alles andere als harmonisch verlief, habe ich leider keine aktuelle postanschrift.

@shogunx

Du hast geschrieben, dass die Schlüssel im Briefkasten waren. Das zeigt meiner Meinung nach, dass sie kein Interesse an den Möbeln hat. Teil ihr mit, dass du die Möbel auf ihre Kosten entsorgen lässt.

Du kannst Ihr ein nettes Schreiben schicken entweder sie übergibt die Schlüssel oder du lässt das Schloß austauschen auf ihre Kosten und die Möbel lässt du auch auf ihre Kosten entfernen und das ihr das von der Kaution abgezogen wird. Wenn du keine Kaution genommen hast wird alles an dir hängen bleiben

zu welchem datrum hast du ihr den gekündigt? solange muss sie ja miete zahlen und hat dementsprechend auch zeit, das zimmer zu räumen.

das kündigungsdatum ist heute. also schrifltich hieß es "das mietverhältnis wird zum 01.09.2014 beendet".

der nachmieter zieht morgen abend ein und will natürlich schlüssel und ein leeres zimmer vorfinden...

@shogunx

na dann hat sie ja noch ein paar stunden zeit das zimmer zu räumen.

@shogunx

Der 1.9. hat ja noch ein paar Stunden.

Übrigens können Mietverträge nur zum Monatsende gekündigt/beendet werden.

@shogunx

Das ist unlogisch. Mietverträge enden immer zum Letzten eines Monats, richtig wäre also der 31.08. gewesen. Ausnahme wäre eine außerordentliche (fristlose) Kündigung).

update: die schlüssel lagen im briefkaten.

bleibt also die sache mit den möbeln. ich bin also im recht jeden tag dafür nutzungsentschädigung zu verlangen?

Um keinen unnötigen zusätzlichen Ärger mit dem Nachmieter zu bekommen, lass die Möbel entsorgen und stell es der Vormieterin in Rechnung (bzw. einbehalten von der Kaution). Dadurch dass sie dir die Schlüssel in den Briefkasten geworfen hat, zeigt sie m. E., dass sie kein Interesse daran hat.

Mach kein großes Palaver, stell die 2 Möbelstücke in den Keller und gut ist.

@anitari

Nur 2 Möbelstücke? OK, hatte ich nicht gelesen. Ab in den Keller damit, der Vormieterin eine Frist von 2 Wochen geben um die Klamotten abzuholen. Wenn sie es nicht tut, selbst entsorgen lassen und ihr die Kosten in Rechnung stellen bzw. mit der Kaution aufrechnen.

Es sei denn, du willst ein genauso mieses Verhältnis mit dem Nachmieter haben, dann lass sie stehen...

Ist doch ganz einfach: So lange sie die Schlüssel nicht rausrückt und die Möbel da noch drinstehen, bekommt sie keine Kaution zurück und darf außerdem weiterhin MIete zahlen, da sie nach wie vor das Zimmer hat.

und darf außerdem weiterhin MIete zahlen

Nutzungsentschädigung, nicht Miete.

@anitari

Gut, wenn man das so nennt ;)