Ich wohne in einer WG und die Katze meiner Mitbewohnerin ist nicht stubenrein. Es stinkt höllisch. Darf ich fristlos kündigen?

5 Antworten

Rechtlich kann ich dir leider nicht weiterhelfen, aber bei dem Thema muss ich was schreiben: bitte bitte bitte versuche auch im Hinblick der Katze eine Lösung zu finden! Dass sie so unrein ist ist definitiv nicht normal! Katzen sind sehr reinliche Tiere und so ein Verhalten deutet auf Probleme hin.

Ich tippe darauf, dass ihr das Katzenklo nicht gut gereinigt wird und zu unsauber ist und daher meidet sie es und muss wohl oder übel woanders hin machen. Und das gefällt der Katze auch nicht!! Das Klo sollte jeden Tag gereinigt werden und 1x wöchentlich komplett entleert, gesäubert werden.

Es kann auch auf eine Krankheit hinweisen... Lange Rede, kurzer Sinn: wenn es keine Erkrankung ist, dann ist deine keine Artgerechte Tierhaltung und grenzt schon fast an Tierquälerei!! Bitte bitte versuche da irgendwie auf sie einzuwirken!

Ich weiß das ist wirklich schlimm... Ich hatte selbst eine Katze. Das sind katastrophale Zustände unter denen die Katze leiden muss. ich denke es liegt am Katzenkloo weil meine Mitbewohnerin höchstens einmal die Woche reinigt. 

@Marsia

Unmöglich... ich hoffe dein Problem hat sich mittlerweile gelöst und du hast die Katze beim Auszug einfach mitgenommen ;)

Das ist ein großer Mangel. Diesen dem Vermieter anzeige und die Miete um 10% mindern. Der V. muss binnen einer von dir gesetzten Frist (eine Woche, datieren) den Mangel beseitigen. Wenn nicht, dürftest du fristlos kündigen. Oder /und muss der Vermieter die Katzenmutti abmahnen mit Fristsetzung eine Woche die Katze zu entfernen. Macht sie das nicht, kann er ihr fristlos kündigen.

Also meine Mitbewohnerin ist Hauptmieterin ich bin untermieter. Also meint ihr sie als meinen vermieter oder der eigentliche vermieter der wohnung?

@Marsia

Die Hauptmieterin ist Deine Vertragspartnerin.

Nein, das ist kein grund zur fristlosen Kündigung.

Per Einwurfeinschreiben den "Mangel" dem Vermieter melden und unter genauer Fristsetzung auffordern etwas zu unternehmen.

Allenfalls darf man die Miete angemessen mindern. Die Höhe sollte ein Fachmann festlegen.

Aber ,,sie,, verstößt ja damit den vertrag. Hätte ich gewusst dass die katze nicht stubenrein ist wäre ich ja nicht eingezogen. 

@Marsia

Aber ,,sie,, verstößt ja damit den vertrag.

Deswegen kannst Du trotzdem nicht fristlos kündigen.

Du musst den Vermieter informieren, der kann abmahnen und wenn sich nichts ändert z.B. Verlangen dass die Katze abgeschaftt wird und wenn das nicht passiert, dann kann er der Mieterin fristlos kündigen

@johnnymcmuff

ah ok. Also soll ich dann meiner mitbewohnerin einen förmichen Zettel schreiben? Oder meinen Sie dem Vermieter der Wohnung die Situation schildern?

@Marsia

Erst mal mit der Mitbewohnerin reden, wenn dann nichts passiert dann wie oben geschrieben vorgehen.

"Ich wohne in einer WG" 

Diese Feststellung besagt nichts über deine Rechtsstellung als Mieterin. Bitte erläutere hier, mit wem du einen Mietvertrag abgeschlossen hast. Nach deiner Antwort ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten zur Problemlösung.

Den Mietvertrag habe ich mit der Hauptmieterin abgesschlossen (Also meiner Mitbewohnerin)

Pf. 543, Abs. 2 Nr. 1 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund.

Die Belästigung sollte schon arg sein, dann setzt Du dem Vermieter (Hauptmieter) eine Frist (unverzüglich) und eine Nachfrist (Datum+10 Tage) uur Mangelbeseitigung und dann kündigst Du per Einschreiben fristlos. Natürlich nur, wenn der Mangel noch besteht.

Wichtig dabei ist, dass es ein wirklich erheblicher Mangel, also Gestank ist. Glaubwürdige Zeugen wie Nachbarn usw. sind da hilfreich.

Vielen lieben Dank für deine Antwort. Soll ich die Zeugen dann in der Fristlosen Kündigung angeben? Freunde und Bekannte waren bereits in der Wohnung und hatten mich auf den Gestank bereits angesprochen.

@Marsia

Erst zur Mangelbeseitigung auffordern, dann kündigen (wichtiger Passus: Ersatzweise kündige ich fristgemäß zum...[gem. Frist im MV)]. Rechtlich spielt es keine Rolle, ob Du die Zeugen in der Kündigung erwähnst, der Vermieter (Hauptmieter) sieht dann aber, dass Du vorbereitet bist und macht dann hoffentlich keine Schwierigkeiten mehr.

Sollte der Vermieter nach der Kündigung/dem Auszug noch etwas von Dir fordern (Miete bis zum ordentlichen Mietzeitende o.ä.), kommen die Zeugen in´s Spiel.