Mitbewohnerin lehnt alle nachmieter ab

7 Antworten

Ein gemeinsamen Mietvertrag kann entweder nur gemeinsam gekündigt oder alle Beteiligten, also auch der Vermieter stimmen Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zu. Die gemeinsame Kündigung kannst Du durch eine Zustimmungsklage erzwingen.

Als Mitvertragspartnerin kann sie und auch der Vermieter einen von Dir vorgeschlagene Nachmieterin akzeptieren oder nicht, dazu sind die beiden nicht gesetzlich verpflichtet.

Einzige Möglichkeit sie auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen. Dann ersetzt das Urteil ihre Unterschrift unter der Kündigung.

So nebenbei, mit einem Nach-/Ersatzmieter müßte auch der Vermieter einverstanden sein.

Vermieter muss mit Nachmieter einverstanden sein, ok. Was aber, wenn der Vermieter permanent alle Nachmieter ablehnt, welche man finden konnte ?

Im Grunde käme man ja gar nicht aus einer Wohnung mehr heraus

@Ontario

Hab ich doch geschrieben, Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung.

ich wohne in einer zweier wg und möchte nun ausziehen. meine mitbewohnerin weigert sich mit mir zusammen zu kündigen.Welche rechtlichen möglichkeiten habe ich um aus diesem Vertrag herhaus zu kommen.

Auf Zustimmung zur Kündigung klagen.

Eine nachmieterin akzeptiert sie nun auch nicht. Ich stecke also in einem Knebelvertrag. 

Nicht nur sie muss einverstanden sein, sondern der Vermieter; nur wenn alle einverstanden sind, kann eine Partei aus dem Mietvertrag entlassen werden.

MfG

Johnny

Welche rechtlichen möglichkeiten habe ich um aus diesem Vertrag herhaus zu kommen.

  1. Du formulierst eine gemeinsame, ggf. bereits von dir unterzeichnete Kündigung an den Vermieter: "... hiermit kündigen wir unser Mietverhältnis in der EG-Wohnung Mustergasse 1 zum 30.06.2015".
  2. Du forderst deine Mitmieterin zugangssicher, etwa per Einwurfeinschreiben auf, "beigefügte Kündigung unterschrieben bis zum 30.04.2015 vorzulegen. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich einen Rechtsanwalt mit Klageerhebung beauftragen, die erforderliche Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung durch Gerichtsbeschluss ersetzen zu lassen. Aus Rechtgrund Verzugsschaden fallen die hierfür erforderlichen Anwalts- und Gerichtskosten Dir zu. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich Schadenersatz geltend machen werden, sofern der Vermieter wg. verspäteter Kündigung Mietforderung über die gesetzl. Kündigungsfrist hinaus geltend macht."
  3. Entweder kann man die dann vorliegende gemeinsam unterschriebene Kündigung dann - ebengleich per Einwurfeinschreiben - bis zum 05.05. dem Vermieter zugehend erklären, oder erzwingt eine wirksame Kündigung zu späterem Zeitpunkt durch Gerichtsbeschluss.
  4. Sofern nicht ausdrücklich im Innenverhältnis vereinbart, schuldest du der Mitbewohnerin mit Auszug keinen Mietanteil mehr.
  5. Dem Vermieter hingegen schon, solange euer Mietverhältnis besteht.

Viel Erfolg :-)

G imager761

kündigungsfrist von 3 monaten einhalten

Geht nicht, man kann nur gemeinsam kündigen, eine Teilkündigung ist unwirksam; siehe mein Kommentar mit einem Link zu DelphiOrakels Antwort.

Man sollte nicht antworten , wenn man absolut keine Ahnung hat, Du willst auf Deine Fragen bestimmt auch keine falschen Antworten.

@johnnymcmuff

Na ja, bis jetzt hast Du ja keine Fragen gestellt.