Mahnbescheid vom Vermieter WG?

9 Antworten

Juristisch gesehen ist es so, dass der Vermieter genau so gut das Geld von dir holen kann, wenn ihr beide im Mietvertrag steht. Ihr haftet gesamtschuldnerisch.

Gegenüber dem Vermieter haftet ihr bei einem gemeinsamen Mietvertrag gesamtschuldnerisch, d.h. daß ihr wohl beide einen Mahnbescheid bekommen werdet. Der Vermieter muß sich bezüglich der Mietschulden nicht nur an Deine Mitbewohnerin halten, auch wenn sie diese verursacht hat. Wie ihr dann die Zahlungen in Eurem Innenverhältnis regelt ist nicht das Bier des Vermieters.

Sollte der Mietrückstand bereits 2 Monatsmieten betragen, droht im übrigen auch die fristlose Kündigung. Diese Kündigung könntet ihr durch die Begleichung sämtlicher Mietrückstände "heilen", d.h. sie wäre dann unwirksam. Allerdings könnte der Vermieter auch schon bei einem Mietrückstand von bereits einer Monatsmiete - vorausgesetzt ihr seid mit dieser 30 Tage im Verzug - ordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung wäre nicht durch die Zahlung zu heilen.

Das Juristische ist schon ausreichend erklärt. Um hohen Mahnkosten und eine Kündigung zu vermeiden, solltest Du den Rückstand möglichst vollständig bezahlen. Habt ihr bei der Anmietung eine Kaution bezahlt, also jeder die Hälfte, lass Dir von Deiner Vermieterin ein Dokument unterschreiben, dass die Kaution künftig vom Vermieter nur an Dich schuldbefreiend ausbezahlt werden kann. Der Vermieter bekommt das Dokument und sollte es Dir ebenfalls unterschreiben.

Somit hast Du wenigstens eine gewisse Sicherheit, dass nach Ende des Mietverhältnisses wenigstens die andere Hälfte der Kaution auch an Dich geht, falls Deine Mitbewohnerin zwischenzeitlich nicht bei Dir abstottert.

In diesem Falle kann sich der Vermieter an dich halten und du musst dann sehen, wie du das Geld von ihr zurück holst.

Ihr beide schuldet die ganze Miete. Wenn die Mitbewohnerin nicht zahlen kann, musst du alles zahlen. Folgende Alternativen

1. Selbst kündigen, neue Wohnung suchen

2. Vermieter informieren, damit er der Mitbewohnerin kündigt, Mietvertrag allein übernehmen.

3. Für die Mitbewohnerin zahlen und versuchen, das Geld bei ihr zu holen (viel Spaß!)


anitari  29.09.2015, 12:44

Vermieter informieren, damit er der Mitbewohnerin kündigt, Mietvertrag allein übernehmen.

Geht nicht.

Gerhart  29.09.2015, 12:46

1. Eine Kündigung ist nur gemeinsam möglich (Dieser Rat ist also Essig

2. Der Vermieter kann nur euch beide als Mieterpartei gemeinsam kündigen. (nochmal Essig)

3. Wenn du alles bezahlst, so ist das in Ordnung, weil du wie deine Mitmieterin gesamtschuldnerisch haften. Gegen die Schuldnerin musst du eine Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung, notfalls eine Mahnung und schlussendlich eine gerichtliche Mahnung in Gang bringen, die eventuell in einer Zahlungsklage endet.