Nachmieter für WG, Zustimmung vom anderen WG Mitglied notwendig?

3 Antworten

Wenn ihr beide Hauptmieter seid, seid ihr gleich berechtigt. Somit kann sie sich gegen den Nachmieter stellen. Ihr Recht auf Privatsphäre wiegt meiner Meinung nach in diesem Fall schwerer als dein Recht weniger Miete zahlen zu müssen.

Die Miete musst du selbst aufbringen. Der BGH hat vor Jahren entschieden, dass es einem Mieter zuzumuten ist, die 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten.

wir sind beide Mieter der Wohnung (gibt keinen Hauptmieter)

Ihr seid beide Hauptmieter und gleichberechtigt und Du kannst dem anderen Hauptmieter nicht einfach Jemanden in die WG setzen.

Das letzte Wort hat der Hauptmieter bzw. der Vermieter.

dem Vermieter ist es egal wer einzieht, nur meiner Mitbewohnerin nicht

@EAVAAA

Wenn sie Hauptmieter ist dann kann sie eine Person ablehnen.

@LustgurkeV2

wir sind beide Mieter der Wohnung (gibt keinen Hauptmieter)

@EAVAAA

Ich möchte es nicht beschwören aber ich glaube daß deine Mitbewohnerin sich da trotzdem gegenstellen kann.

Könnt ihr euch nicht irgendwie einigen? Muss doch auch ohne stress gehen.