Wann darf der Vermieter einen neuen WG-Mitbewohner ablehnen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Jeder hat einen eignen Mietvertrag

Nur zum besseren Verstaendnis: Jede der 2 Mieterinnen hat also einen eigenen Mietvertrag nur ueber die von ihr selbst genutzten bzw. angemieteten Raeume? Dann hast du mit dem Auszug der anderen Mieterin nichts zu tun und brauchst natuerlich weder einen Nachmieter fuer diese zu suchen, noch musst du deren Miete zahlen.

Oder habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag ueber die gesamte Wohnung und mit "eigenen Mietvertrag" ist tatsaechlich gemeint, dass jede Bewohnerin eine eigene Ausfertigung des gemeinsamen Mietvertrages hat, Mieter der Wohnung also die aus dir und deiner Mitbewohnerin bestehende Mietergemeinschaft ist? Dann kann keine von euch allein wirksam kuendigen, sondern ihr koennt das nur gemeinsam fuer die ganze Wohnung. Oder ihr koennt euch mit dem Vermieter darauf einigen, dass ein Mitglied der Mietergemeinschaft aus dem Vertrag entlassen und ggf. auch eine andere Person dafuer mit in den Vertrag aufgenommen wird. In dem Fall entscheidet der Vermieter, ob er der Vertragsaenderung zustimmen will oder nicht. Er kann die Aufnahme der vorgeschlagenen Person in den Mietvertrag ablehnen, ohne dies begruenden zu muessen. Dann besteht der alte Vertrag einfach unveraendert weiter, bis er wirksam von allen Mitgliedern der Mietergemeinschaft oder vom Vermieter wirksam gekuendigt wurde. Bis dahin haftest du dann auch zusammen mit deiner auszugswilligen Mitmieterin gemeinschaftlich, also jeder voll fuer die gesamte Miete und saemtliche weiteren sich aus dem Mietverhaeltnis ergebenden Verbindlichkeiten.

"Wann darf der Vermieter einen neuen WG-Mitbewohner"

Wann immer er Bock dazu hat. Es ist sein Eigentum. Er hat alles Recht zur Ablehnung und gerade in der jetzigen Zeit würde ich aufgrund Unsicherheiten auch an Niemanden aus einer Zeitarbeitsfirma vermieten. Und dann auch noch in der Probezeit.

der vermieter darf ihn auch ablehnen, wenn ihm sein gesicht nicht passt (angeben darf er das zwar nicht, aber dann erfindet er einen anderen grund wie das mit der Zeitarbeitsfirma)

Wer ist laut Mietvertrag Mieter der Wohnung?

Tiger2009x 
Fragesteller
 10.12.2020, 20:37

Jeder hat einen eignen Mietvertrag

RobertLiebling  10.12.2020, 20:47
@Tiger2009x

Inwiefern betrifft es dann deine Mietzahlung, wenn das zweite Zimmer leer steht?

Das ist dann rein das Problem deines Vermieters.

Tiger2009x 
Fragesteller
 10.12.2020, 21:11
@RobertLiebling

Ich meine das unterschrieben zu haben, dass ich dann für die gesamte Miete aufkomme. Müsste ich aber nochmal genau nachschauen.

Gerhart  10.12.2020, 22:03
@Tiger2009x

Das wäre aber ein seltsamer Mietvertrag und du wärst äußerst naiv so etwas zu unterschreiben. Aber du kannst beruhigt sein, diese Klausel entfaltet keine Wirksamkeit.

DerCaveman  11.12.2020, 00:56
@Gerhart

Sie weiss offenbar selbst nicht so genau, was da ueberhaupt im Mietvertrag steht ("Ich meine das unterschrieben zu haben ..."). Meine Vermutung ist, dass es sich gar nicht um 2 getrennte Mietvertraege handelt, sondern mit "Jeder hat einen eigenen Mietvertrag" tatsaechlich gemeint ist, dass jeder eine eigene Ausfertigung des gemeinsamen Mietvertrages erhalten hat. Nur dann wuerde ein solcher Hinweis im Mietvertrag einen Sinn machen (in dem Fall im Bezug auf die gemeinschaftliche Haftung) und waere dann auch wirksam.

Aber nichts Genaues weiss man nicht. Vorerst handelt es sich erst einmal nur um eine Vermutung.

Gerhart  11.12.2020, 07:06
@DerCaveman

Deinem Kommentar muss ich zustimmen. 'Unter diesem Blickwinkel habe ich das noch nicht gesehen. Leider sind Fragesteller noch größere Laien als wir Kommentatoren.