Wann darf der Vermieter einen neuen WG-Mitbewohner ablehnen?
Hallo, folgende Situation:
ich suche für meine WG einen Neue Mitbewohnerin, da die jetzige Mitbewohnerin zum 31.01. auszieht.
Ich hatte bereits jemanden gefunden, der in die WG passen würde. Ich möchte auf keinen Fall eine Zweck-WG, also würde auch nicht irgendjemand in Frage kommen. Meine Vermieter lehnen diese Person jedoch ab, da diese von einer Zeitarbeitsfirma kommt. Sie hat jedoch einen unbefristeten Vertrag und verdient genug Geld um sich das WG-Zimmer leisten zu können. Die Vermieter waren von Anfang an nicht einverstanden, weil Zeitarbeitsfirma.
Jetzt läuft die Zeit jedoch davon und meine Frage ist: ob es überhaupt rechtens ist jemanden abzulehnen, obwohl die Person genug verdient?
Sie ist momentan noch auf Probezeit, aber falls es dort nicht klappen sollte, wird sie durch die Zeitarbeit zur nächsten Firma geschickt. Die Vermieter wollten sie nicht einmal persönlich kennenlernen und waren von vorne an skeptisch, da sie schon schlechte Erfahrungen damit gemacht haben.
Ihre Oma würde sogar für sie bürgen, aber die wollen nur die Eltern haben, die bürgen würden.
Ich muss sonst für die Miete alleine aufkommen und doppelte Kosten tragen und auch ungern alles alleine tragen, da ich ihnen jemanden vorgeschlagen habe.
4 Antworten
Jeder hat einen eignen Mietvertrag
Nur zum besseren Verstaendnis: Jede der 2 Mieterinnen hat also einen eigenen Mietvertrag nur ueber die von ihr selbst genutzten bzw. angemieteten Raeume? Dann hast du mit dem Auszug der anderen Mieterin nichts zu tun und brauchst natuerlich weder einen Nachmieter fuer diese zu suchen, noch musst du deren Miete zahlen.
Oder habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag ueber die gesamte Wohnung und mit "eigenen Mietvertrag" ist tatsaechlich gemeint, dass jede Bewohnerin eine eigene Ausfertigung des gemeinsamen Mietvertrages hat, Mieter der Wohnung also die aus dir und deiner Mitbewohnerin bestehende Mietergemeinschaft ist? Dann kann keine von euch allein wirksam kuendigen, sondern ihr koennt das nur gemeinsam fuer die ganze Wohnung. Oder ihr koennt euch mit dem Vermieter darauf einigen, dass ein Mitglied der Mietergemeinschaft aus dem Vertrag entlassen und ggf. auch eine andere Person dafuer mit in den Vertrag aufgenommen wird. In dem Fall entscheidet der Vermieter, ob er der Vertragsaenderung zustimmen will oder nicht. Er kann die Aufnahme der vorgeschlagenen Person in den Mietvertrag ablehnen, ohne dies begruenden zu muessen. Dann besteht der alte Vertrag einfach unveraendert weiter, bis er wirksam von allen Mitgliedern der Mietergemeinschaft oder vom Vermieter wirksam gekuendigt wurde. Bis dahin haftest du dann auch zusammen mit deiner auszugswilligen Mitmieterin gemeinschaftlich, also jeder voll fuer die gesamte Miete und saemtliche weiteren sich aus dem Mietverhaeltnis ergebenden Verbindlichkeiten.
Wann immer er Bock dazu hat. Es ist sein Eigentum. Er hat alles Recht zur Ablehnung und gerade in der jetzigen Zeit würde ich aufgrund Unsicherheiten auch an Niemanden aus einer Zeitarbeitsfirma vermieten. Und dann auch noch in der Probezeit.
der vermieter darf ihn auch ablehnen, wenn ihm sein gesicht nicht passt (angeben darf er das zwar nicht, aber dann erfindet er einen anderen grund wie das mit der Zeitarbeitsfirma)
Wer ist laut Mietvertrag Mieter der Wohnung?
Inwiefern betrifft es dann deine Mietzahlung, wenn das zweite Zimmer leer steht?
Das ist dann rein das Problem deines Vermieters.
Ich meine das unterschrieben zu haben, dass ich dann für die gesamte Miete aufkomme. Müsste ich aber nochmal genau nachschauen.
Das wäre aber ein seltsamer Mietvertrag und du wärst äußerst naiv so etwas zu unterschreiben. Aber du kannst beruhigt sein, diese Klausel entfaltet keine Wirksamkeit.
Sie weiss offenbar selbst nicht so genau, was da ueberhaupt im Mietvertrag steht ("Ich meine das unterschrieben zu haben ..."). Meine Vermutung ist, dass es sich gar nicht um 2 getrennte Mietvertraege handelt, sondern mit "Jeder hat einen eigenen Mietvertrag" tatsaechlich gemeint ist, dass jeder eine eigene Ausfertigung des gemeinsamen Mietvertrages erhalten hat. Nur dann wuerde ein solcher Hinweis im Mietvertrag einen Sinn machen (in dem Fall im Bezug auf die gemeinschaftliche Haftung) und waere dann auch wirksam.
Aber nichts Genaues weiss man nicht. Vorerst handelt es sich erst einmal nur um eine Vermutung.
Deinem Kommentar muss ich zustimmen. 'Unter diesem Blickwinkel habe ich das noch nicht gesehen. Leider sind Fragesteller noch größere Laien als wir Kommentatoren.
Jeder hat einen eignen Mietvertrag