auszubildender am ende des jahre geld zurück? von steuer absetzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

soviel ich weiß musst du die lohnabrechnungen für die rentenkasse aufbewahren , da sie die später sehen wollen um zu wissen wie lange du gearbeitet hast. während meiner ausbildung hab ich auch den lohnsteuerjahresausgleich gemacht und kein geld zurück bekommen., das kann aber an anderen kriterien liegen. seit dem muss ich das aber jedes jahr machen. und alleine steigt man als normalbürger durch dieses bürokratendeutsch sowieso nicht durch. da würd ich mir helfen lassen. bei falschem ausfüllen der bögen kann es nämlich sein, dass du geld nachzahlen musst, was bei mir auch schon vor kam.

Du kannst nach Ablauf des Jahres eine Steuererklärung (Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich) machen. Von deinem Einkommen werden dann einige Pauschalbeträge abgezogen für Vorsorge, Werbungskosten evtl. Fahrtkosten oder auch mehr, wenn Du mehr Kosten nachweisen kannst. ... Oft - besonders wenn man sonst kein Einkommen mehr hat, das noch nicht versteuert wurde (Zinsen, Nebenjob ohne Steuer) - bekommt man einen Teil der im Jahr gezahlten Lohnsteuer wieder rückerstattet.

Dafür brauchst Du die Formulare vom Finanzamt und Deine Lohnsteuerkarte bzw. die Nummer, wenn diese elektronisch erstellt wurde. Formulare kann man sich evtl auch runterladen oder elektronisch abgeben.

Es gibt Fristen, wie lange man einen solchen Antrag auf Lohnsteuerausgleich stellen kann... 1 Jahr, 1,5 Jahre oder max 2 Jahre - weiss ich jetzt nicht so genau - glaube 2

Die Frist beträgt 4 Jahre rückwirkend - also für das Jahr 2009 kann noch bis zum 31.12.2013 eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt gemacht werden, wenn man nicht dazu veranlaßt wird! Gruß siola

Hallo Dominik,

hast du denn überhaupt Lohnsteuer bezahlt??? Du kannst max. so viel Lohnsteuer über eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückbekommen wie dir vom Lohnbüro einbehalten wurde! Gruß siola

Du zahlst keine Lohnsteuer, du kriegst nix zurück. Aber aufheben ist immer richtig, damit kannst du später Versicherungszeiten nachweisen.