Ausweis verloren und wieder gefunden?

4 Antworten

Dass das so krass abläuft hätte ich nicht gedacht.

Aber dein alter Ausweis ist -  auch wenn das Datum noch nicht abgelaufen ist - ungültig.

Sobald du den neuen beantragt hast, ist dein alter gesperrt und ungültig und darf auch nichtmehr benutzt werden. Du hast dich in der Zeit also immer falsch ausgewiesen. Mal gucken was die Polizei sagt aber einen neuen Ausweis wirst du schon bekommen (müssen)

Mein Problem ist jetzt dass ich michab nicht ausweisen kann und ich habe nächste Woche meine Führerscheinprüfung. Einen Ausweis habe ich ja jetzt nicht mehr und einen Pass habe ich leider auch nicht 

@Shdudusj

Dann geh morgen schon zur Polizei, eigentlich musst du dir einen Ausweis ausstellen lassen können. Es gibt auch übergangsausweise aus papier die kostn dann noch 20euro mehr und sind gültig bis der neue per post kommt

@Shdudusj

Melde morgen deinen Ausweis bei der Polizei als verloren und beantrage einen vorläufigen Perso, das geht innerhalb von Tagen, den kann man dir nicht verweigern.

Dadurch, daß du einen neuen Ausweis bekommen hast, ist der alte ungültig geworden. Jetzt geht alles wieder von vorn los. Neue Verlustanzeige bei der Polizei und damit zum Einwohneramt und neuen beantragen. Verweigern können sie ihn dir nicht.

Dadurch, daß du einen neuen Ausweis bekommen hast, ist der alte ungültig geworden

Das ist nicht richtig.

Der alte Ausweis ist nicht ungültig geworden, als der neue Ausweis ausgestellt wurde.

Er wurde lediglich zur Fahndung ausgeschrieben, damit

  1. sich mit dem Ausweis kein Anderer ausweisen kann und
  2. der Ausweis eingezogen werden, wenn der Ausweisinhaber einen zweiten Ausweis besitzt

Wann ein Personalausweis ungültig wird, sagt der Blick in den folgenden Paragraphen:

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§ 28 PAuswG - Ungültigkeit

(1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn

  1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist,
  2. Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind,
  3. die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist oder
  4. gegen den Ausweisinhaber eine Anordnung im Sinne des § 6a Absatz 2 ergangen ist und er den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlassen hat.

(2) Eine Personalausweisbehörde hat einen Ausweis für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.

(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums berühren nicht die Gültigkeit des Personalausweises.

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@TheGrow

Dann frage ich mich, warum der Ausweis eingezogen wurde. Warum wird ein gültiger Ausweis eingezogen? Mit welchem Recht?

@Bitterkraut

Nach gar keinen Recht.

Da kannst Du genauso gut fragen, mit welchen Recht sie sich geweigert hat "einen neuen zu machen", denn wenn sie schon den alten Einzieht darf sie gem. folgender Rechtsgrundlage die Ausstellung eines Ersatz - Ausweises nicht verweigern.

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§ 6a PAuswG - Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis

(3)

Ist ein Personalausweis

oder vorläufiger Personalausweis versagt oder

entzogen worden, ist ein Ersatz-Personalausweis auszustellen

.

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Zwar ist in der Regel der Ausweis einzuziehen, wenn ein neuer Ausweis ausgestellt wurde, das beruht aber da drauf, dass Niemand zwei Personalausweise besitzen darf.

Hier ist von der Regel der Einziehung aber abzuweichen, denn der Grund der Einziehung ist durch den Verlust des neuen Ausweises wegefallen. Da der Fragesteller nur noch diesen eine Personalausweis besitzt, ist ihm dieser auch nicht zu entziehen.

Sie hätte ihn den Personalausweis belassen müssen. Was sie aber hätte tun können, ist ein Bußgeldverfahren einzuleiten, da er verbotenerweise ein halbes Jahr lang zwei Ausweise gleichzeitig besessen hat,

Hallo Shdudusj,

die Dame hat so nicht richtig gehandelt.

Du hast zwar eine Ordnungswidrigkeit begangen, denn Du warst verpflichtet nach Auffinden des alten Ausweises, dieses der Behörde umgehend mitzuteilen und den alten Ausweis abzugeben, denn nach dem Gesetz, darf Niemand zwei Ausweise besitzen.

Die richtige Vorgehensweise der Dame währe es gewesen:

  1. Den Verlust des neuen Ausweises zu protokollieren und diesen zur Fahndung ausschreiben zu lassen.
  2. Das Auffinden des alten Ausweises zu protokollieren und diesen aus der Fahndung zu nehmen
  3. Dir den alten Ausweis zu belassen, denn der ist ja nicht ungültig geworden, als Du den neuen Ausweis erhalten hast, sondern er wurde nur zur Fahndung ausgeschrieben, damit sich kein Anderer damit ausweisen kann und dass er im Falle des Auffindens sichergestellt wird, denn Du hast ja zum Zeitpunkt der Fahndungsausschreibung den neuen schon gehabt oder zumindest beantragt hast. Da Du jetzt nur noch im Besitz des einen, sprich des alten Ausweises bist, war der nicht einzuziehen.
  4. Die Dame musste zwar nicht, aber sie hätte gegen Dich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten können, denn Du hast gegen die Pflicht verstoßen, das Wiederauffinden des alten Ausweises umgehend anzuzeigen und auch ein halbes Jahr dagegen verstoßen, dass Du zur Zeit nur einen Personalausweis besitzen kannst.

Aber die Dame war nicht berechtigt den alten Ausweis einzuziehen und Dir gleichzeitig zu verweigern, den Antrag auf einen neuen Ausweis zu verweigern.

Denn Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen. Die Dame kann Dir vom daher dieses ja nicht verweigern.

Schöne Grüße
TheGrow

verlange den behördenleiter zu sprechen, denn es wird viel mist gemacht mit ausweisen