Ausversehen zu früh gekündigt, arbeitslosengeld?
Hallo,
ich habe Anfang der Woche meinen Arbeitsvertrag zum 31.03 gekündigt, in der Hoffnung das ich ab 01.04 in der neuen Firma anfangen kann.
Die Firma sagte mir nach dem Vorstellungsgespräch dass ich ab dem 01.04 anfangen kann.
Nun habe ich gestern die Information bekommen, dass ich doch erst ab dem 01.05 in der firma anfangen kann..
Weiß jemand ob ich dann für den Monat April arbeitslosengeld in Anspruch nehmen kann?
PS: Ich bin kein Schmarotzer, bin seit 5 jahren beschäftigt. Und es war nicht so beabsichtigt
4 Antworten
Meiner Erfahrung nach gibt es kein Geld da du selbst gekündigt hast in deiner alten Firma:/
Da du deine Arbeitslosigkeit ja nicht selber verbockt hast hast du ein anrecht auf alg 1 den du wolltest ja nicht erst arbeitslos werden ! Das dein neuer Vertrag sich ändert kanst du ja nicht vorher wissen!
Stelle den Antrag auf Alg 1 und schreibe das auch noch rein das was man dir gesagt hat den du hast ja auch Kündigungsfristen ein zu halten ! Nur eine Arbeit kündigt man erst wen man einen Vertrag in der Tasche hat und von beiden unterschrieben ist!
Warum solltest Du ALG1 bekommen?
Du hast doch selbst gekündigt und somit eine Sperre verursacht.
Du wirst logischerweise nichts bekommen.
Schade
Da wäre die Frage, ob der neue Arbeitgeber hier schadensersatzpflichtig geworden ist. Wie wird denn die Beginnverlegung begründet?
Gute Frage. Aber wer will schon eine neue Arbeitsstelle gleich mit einem Rechtsstreit beginnen? Das wäre doch echt dämlich und die Kündigung wäre somit sicher.
Wenn der neue Arbeitgeber dir eine schriftliche Begründung liefert, warum der Arbeitsbeginn, gegen die Absprache, erst zum 1. Mai beginnt, hast du eine Chance AlG 1 zu erhalten.
Sie wird dadurch begründet dass ein arbeiter in der firma noch einen monat drangehängt und somit noch kein "bedarf" besteht
Laß Dir das schriftlich geben und lege das dem Arbeitsamt vor.
Nein ist er nicht, da ich den vertrag noch nicht unterschrieben habe..
Da hab ich leider keine chance etwas zu bekommen