Hat man in der Überbrückungszeit ein Recht auf Arbeitslosengeld?

9 Antworten

Wenn Du Arbeitslosengeld beziehen willst, musst Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und auf Angebote reagieren können.

Vor einer Bewilligung der Leistung und während ihrer Zahlung kann auf Ihre Mitwirkung nicht verzichtet werden.

Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung erheblich sind.

Es kann auch notwendig werden, dass Sie

der Erteilung von Auskünften durch Dritte zustimmen,
Beweismittel benennen oder vorlegen,
persönlich vorsprechen oder sich untersuchen lassen müssen.
Auch die Bereitschaft zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen muss unter Umständen verlangt werden.

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/WeitereRechteundPflichten/index.htm

Also ist Dein Aufenthalt in den USA Dein Privatvergnügen und Du musst zusehen, wie die Wohnung halten kannst.

Wenn du bisher studiert hast, hast du überhaupt schon Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst. Außerdem musst du deine "Bedürftigkeit" belegen.

Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist nicht dazu da Auslandsreisen zu finanzieren ..

wer staatliche Leistungen bezieht, muss auch in D anwesend sein und bereit sein jederzeit eine zumutbare Arbeit anzunehmen ...

wer lieber reisen möchte, muss die Zeit mit Gespartem selbst überbrücken ... Miete, Lebenhaltungskosten, Krankenversicherung etc.

Arbeitslosengeld erhält man nicht, denn du bist ja nicht vermittelbar, da abwesend. Auch bei kürzeren Aufenthalten im Ausland wird das Geld gestrichen.