Muss ich mich Bewerben wenn ich nach Arbeitslosigkeit Studieren möchte?

3 Antworten

Sicher doch !

Erstens würde dir durch deinen Wunsch gekündigt zu werden sehr wahrscheinlich eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nach § 159 SGB - lll drohen und zweitens, eine weitere Voraussetzung ist die Verfügbarkeit, du musst also der Vermittlung zur Verfügung stehen, dazu gehört dann nicht nur evtl. Eigenbemühungen nachzuweisen, sondern auch auf evtl. Stellenangebote mit Rechtsbehelfsbelehrung zu reagieren.

Lass mich dazu einfach nur den Sinn des ALG1 erläutern.

Dabei handelt es sich um eine Leistung, die Arbeitswilligen zur Überbrückung einer zeitweisen Arbeitslosigkeit zur Verfügung stehen soll.

Der Gesetzgeber knüpft daran die Beingung, dass der Bezieher dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und seine Arbeitswilligkeit zeigt.

Inwieweit die Arbeitsämter diese Verpflichtung überprüfen ist mit Sicherheit von Amt zu Amt oder sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich.

Auch für Deine Situation gibt es Überbrückungsbeihilfen, wenn Du es ehrlich angehst. Ansonsten Ja, Du musst Bewerbungsnachweise bringen.