Austritt aus WG-Mietvertrag, welche Frist besteht, wenn keine eindeutige aus dem MV hervorgeht?

4 Antworten

Du kannst nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Das wäre jetzt zum 30.09.15 möglich. Vorausgesetzt du hast ein unmöbliertes Zimmer gemietet. Das ist genug Zeit um einen Nachmieter zu finden. Dein Vermieter muss aber keinen akzeptieren.

Aus einem Mietvertrag kann man nicht austreten wie aus einem Kegelclub.

Was genau besagt denn dieser sog. "WG-Mietvertrag"?

Für die Partei Mieter gilt i. d. R. die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Temper123 
Fragesteller
 10.06.2015, 20:44

Antwort siehe oben.

Wir sind alle 4 Hauptmieter dieser Wohnung. Bisher war es bei jedem Mieterwechsel, den ich in der Zeit seit August mitbekommen hab, so, dass die Mietverträge einfach umgeschrieben wurden, sofern ein Nachmieter vorhanden war. Letztes Beispiel: 2 Mitbewohner sind zum 31.3. ausgezogen und haben dies durch diverse Umstände erst gute 2 Wochen vorher der Hausverwaltung mitgeteilt, ging trotzdem relativ unkompliziert. Nun ist meine Frage eher, was denn wäre, wenn ich zum 30.6. ausziehen wöllte und keinen Nachmieter gefunden hätte. 
Im Mietvertrag steht zur Kündigung nur folgendes:
"Das ordentliche Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt."

anitari  10.06.2015, 20:55

Also ein Mietvertrag mit 4 Personen als Partei Mieter.

Ein Wechsel der Personen ist demnach nur mit Zustimmung der anderen Personen und des Vermieters möglich.

Eine Kündigung einzelner Personen ist nicht möglich bzw. wäre unwirksam.

Nun ist meine Frage eher, was denn wäre, wenn ich zum 30.6. ausziehen wöllte und keinen Nachmieter gefunden hätte. 

Dann hast Du schlicht Pech. Selbst dann wenn Du einen Nachmieter hättest. Sind die anderen am Vertrag beteiligten Personen mit dem nicht einverstanden geht nichts.

Temper123 
Fragesteller
 10.06.2015, 21:09
@anitari

Okay. Angenommen, sie wären damit einverstanden, wovon ich ausgehe, und ich hätte einen Nachmieter, stände dem nichts im Wege.
Besten Dank an dieser Stelle.

TrudiMeier  10.06.2015, 21:12
@Temper123

Sofern auch der Vermieter einverstanden ist!