Austritt aus WG-Mietvertrag, welche Frist besteht, wenn keine eindeutige aus dem MV hervorgeht?
Ich wohne seit August in einer 4er WG und spiele, seitdem im April zwei neue Mitbewohner hier wohnen, mit dem Gedanken, mir etwas zu neues zu suchen. Nachdem heute morgen die Kripo wegen einer Wohnungsdurchsuchung vor der Tür stand, ist die Münze für mich gefallen. Nun die Frage: Aus meinem Mietvertrag geht keine eindeutige Kündigungsfrist heraus, ich würde gern zum 31.7. ausziehen (eigentlich noch viel lieber zum 30.06., das wird allerdings zeitlich ziemlich eng) und die WG wechseln, und versuchen, in dieser Zeit einen Nachmieter zu finden. Was passiert im Falle, dass ich da bis dahin keinen finde?"
4 Antworten
Du kannst nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Das wäre jetzt zum 30.09.15 möglich. Vorausgesetzt du hast ein unmöbliertes Zimmer gemietet. Das ist genug Zeit um einen Nachmieter zu finden. Dein Vermieter muss aber keinen akzeptieren.
Auch du hast da Fristen einzuhalten. https://www.aboalarm.de/blog/mietvertrag/wg-mietvertrag-kuendigen/
Aus einem Mietvertrag kann man nicht austreten wie aus einem Kegelclub.
Was genau besagt denn dieser sog. "WG-Mietvertrag"?
Für die Partei Mieter gilt i. d. R. die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Antwort siehe oben.
Wir sind alle 4 Hauptmieter dieser Wohnung. Bisher war es bei jedem Mieterwechsel, den ich in der Zeit seit August mitbekommen hab, so, dass die Mietverträge einfach umgeschrieben wurden, sofern ein Nachmieter vorhanden war. Letztes Beispiel: 2 Mitbewohner sind zum 31.3. ausgezogen und haben dies durch diverse Umstände erst gute 2 Wochen vorher der Hausverwaltung mitgeteilt, ging trotzdem relativ unkompliziert. Nun ist meine Frage eher, was denn wäre, wenn ich zum 30.6. ausziehen wöllte und keinen Nachmieter gefunden hätte.
Im Mietvertrag steht zur Kündigung nur folgendes:
"Das ordentliche Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Das Recht zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt."
Okay. Angenommen, sie wären damit einverstanden, wovon ich ausgehe, und ich hätte einen Nachmieter, stände dem nichts im Wege.
Besten Dank an dieser Stelle.
Sofern auch der Vermieter einverstanden ist!
Also ein Mietvertrag mit 4 Personen als Partei Mieter.
Ein Wechsel der Personen ist demnach nur mit Zustimmung der anderen Personen und des Vermieters möglich.
Eine Kündigung einzelner Personen ist nicht möglich bzw. wäre unwirksam.
Dann hast Du schlicht Pech. Selbst dann wenn Du einen Nachmieter hättest. Sind die anderen am Vertrag beteiligten Personen mit dem nicht einverstanden geht nichts.