WG muss ich die Stromrechnung anteilig bezahlen, auch wenn ich nicht in der Wohnung wohne?

4 Antworten

habe mich also im Gesamten Abrechnungszeitraum NICHT in der WG befunden und sehe es dementsprechend auch nicht ein, diese Nachzahlung zu Bezahlen.

Du hast die Schuld durch deine schriftliche Willenserklärung anerkannt. Ob du etwas nutzt oder nicht spielt keine Rolle sondern nur ob es dir zur Verfügung steht und du es nutzen könntest.

Ob Du in der Wohnung warst oder nicht, wichtig ist wie lange daß Mietverhältnis bestanden hat. Bis zu dem Zeitpunkt, bist Du verpflichtet anteilig zu bezahlen.

Wenn vereinbart wurde, die Stromkosten anteilig zu tragen, musst Du die NAchzahlung bezahlen. Ob Du in der Wohnung warst, spielt keine Rolle. Du trägst Deinen Anteil für die Zeit, die Du im Vertrag standest.

Ja du musst deinen Teil dazu beitragen