wg-mitbewohnerin zieht aus. muss sie ihr zimmer streichen?

4 Antworten

So lange der Mietvertrag nicht gekündigt ist und die Wohnung übergeben werden soll, muß sie GAR nichts. Aber: Wenn ihr zusammen den Mietvertrag abgeschlossen habt, könnt ihr den Vertrag auch nur gemeinsam kündigen. Sonst bleibt sie weiterhin Mieterin der Wohnung, auch wenn sie dort gar nicht mehr wohnt. Mit allen Verpflichtungen, die daraus entstehen.

Wenn in eurem Mietvertrag vereinbart wurde, daß Decke und Wände zu streichen sind bei Auszug, so trifft dies für das direkt genutzte Zimmer unmittelbar und für gemeinschaftlich genutzte Räume mittelbar (also anteilig) zu. Kurzum: ihr Zimmer muß sie streichen, für die anderen von ihr mitgenutzten Räume schuldet sie - zwar nicht den Neuanstrich, aber - einen Kostenateil für deren Renovierung laut Malerturnus. Der beträgt bei Feuchträumen wie Bad und Küche 2-3 Jahre, beim Flur 4 Jahre. Seit höchstrichterlicher Entscheidung im letzten Jahr ist die Anstrichfarbe weiß nicht mehr zwingend, helle Pastelltöne gehen auch. Andernfalls kann's für sie teuer werden. Ihr könntet streichen lassen und gegen sie aufrechnen (zu ihrem Mietkautionsanteil und darüber wohl hinausgehende Extra-Rechnung).

Die Mieterin muss farbige Wände weiss streichen, notfalls sogar die Tapeten vorher entfernen und neue nanbringen, wenn die Farbe nicht abzudecken ist.

Im Übrigen, wenn es im Mietvertrag heisst, bei Auszug müssten die Mieter die Räume weiss streichen - und es fehlt der Hinweis "bei Bedarf" und eine Einschränkung zur Dauer der Mietzeit und der durchzuführenden Arbeiten ist die Vereinbarung unwikskam.

"*...müssen bei auszug aus der wohnung, die wände weiß gestrichen sein. *" Diese Klausel, sofern überhaupt wirksam, gilt wenn der Mietvertrag endet und nicht automatisch auch wenn einer der Mieter auszieht.

Übrigens, mit dem bloßen Auszug enden die vertraglichen Pflichten und Rechte der WG-Mitbewohnerin nicht!