Ausschulung ohne vorherige Androhung möglich? Brauche Hilfe!

1 Antwort

Steht in § 90

Der Schulleiter kann zusammen mit der Klassenkonferenz Ausschluss aus der Schule erwirken.

Meist ist dies so, daß vorher schon etwas vorgefallen sein muß, oder es sind sehr schwerwiegende Gründe (z.B. tätliche Angriffe oder Mitnahme von Waffen aufs Schulgelände, oder die Gefährdung von sich selbst oder die Gefährdung Dritter)

Es steht nirgends, daß es vorher eine Verwarnung geben muß!

Nimm dir schon mal fürs zukünftige Arbeitsleben mit: du kannst nicht unentschuldigt 3 Wochen fehlen und dann ein Attest nachreichen. Am ersten Fehltag hat man sich zwingend telefonisch zu entschuldigen und das Attest am 3. Tag des Fehlens einzureichen.