Ist die Androhung von Schlägen strafbar?

2 Antworten

Nein, ist es nicht.

"Schläge" sind kein Verbrechen, sodass es keine Bedrohung ist.

Für die Nötigung fehlt, dass er dich zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung auffordert. Wenn er schreibt "Wenn du meine Olle nicht in Ruhe lässt, gibts Schläge" sähe das anders aus.

Ja schreiben die: noch ein Kommentar und ich schlage dir deine Fresse ein

@nenntmichclaasi

Selbst dann... wenn der Kommentar ein rechtswidriger Angriff auf ein Rechtsgut wäre, so kann diese "Nötigung" als Ankündigung von Notwehrmaßnahmen angesehen werden.

Jup ist strafbar wegen androhung einer Straftat

Was gibt es dann? Knast?

@nenntmichclaasi

Wenn du nicht vorbestraft bist höchstens ein Busgeld. Wie viel zu zahlen musst ist vom Bundesland abhängig

@Loerres81

Bußgeld bei einer Straftat? Das ist ja mal ganz was neues. Und dass Straftaten je nach Bundesland unterschiedliche Strafen nach sich ziehen wäre mit auch neu.

Welcher Paragraph des StGB soll das denn sein?

@Valnar25

Och, Junge ...

@Valnar25 § 241

Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

@Loerres81
Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich habe den entscheidenden Punkt für dich mal markiert.

@Valnar25

Du wüsstest schon, dass Körperverletzung auch eine Straftat ist oder??? Und er hat jemanden gedroht zu schlagen...

@Loerres81

Und damit hast du dich schon geoutet, keine Ahnung von Strafrecht zu haben. Jeder Jurastudent, der StrafR BT gehört hat, kann dir sagen, warum der § nicht einschlägig ist. Und jetzt gib bitte keine falschen Antworten mehr, bei Themen, von denen du offensichtlich nichts weißt. Das ist unfair gegenüber den Leuten, die hier ernsthaft nach antworten suchen.

@EphraimUlk

Sorry, auf den falschen geantwortet.

@Loerres81
Du wüsstest schon, dass Körperverletzung auch eine Straftat ist oder?

Aber kein Verbrechen.

@Loerres81

ich Buchstabier es mal für dich aus: einfache Schläge sind ein VERGEHEN, kein Verbrechen und somit NICHT nach deinem falsch genannten § strafbar. Jetzt lass es einfach gut sein.

@Loerres81

Wenn im § 241 StGB von Verbrechen gesprochen wird, dann ist das nicht der für jede Straftat angewendete kriminalistische Verbrechensbegriff, sondern der strafrechtliche. Und der wird definiert im § 12 Abs. 1 StGB. Schau mal da rein, dann was angedroht wird und dann, welche Qualität die Drohung hat.