Androhung und Umsetzung eines Schulausschluss

3 Antworten

Ja, denn das war eine Abmahnung mit der Info das im Wiederholungsfall des abgemahnten Verhaltens der Schulausschluss erfolgt.

Das verjährt nicht! Die im Personalbogen eingetragenen Maßnahmen bleiben, bis du die Schule mit oder ohne Abschluss verlassen hast. Was ist bei euch Schulausschluss: Generelle Verweisung von der Schule? Oder: zeitweiser Ausschluss vom Unterricht? Bei einer generellen Verweisung aus der Schule (du "fliegst"), muss eine Konferenz vorausgehen.

stinkertum  17.04.2015, 14:29

Bei zeitweise auch.

Ja. Ausschuss geht auch ohne Androhung.