Androhung und Umsetzung eines Schulausschluss
Hey, ich bin in der 9klasse (Abschlussklasse) ich habe letztes Schuljahr 21.7.2014 eine Androhung zum Schulausschluss bekommen. am letzten Montag bin ich dann von einer Ganztagsschule vom Schulgelände runter um mir was Essen zu holen und habe jetz einen Schulausschluss bekommen. Eigentlich wollte eigentlich nur fragen ob das überhaupt geht das die Androhung letztes jahr wahr?
3 Antworten
Ja, denn das war eine Abmahnung mit der Info das im Wiederholungsfall des abgemahnten Verhaltens der Schulausschluss erfolgt.
Das verjährt nicht! Die im Personalbogen eingetragenen Maßnahmen bleiben, bis du die Schule mit oder ohne Abschluss verlassen hast. Was ist bei euch Schulausschluss: Generelle Verweisung von der Schule? Oder: zeitweiser Ausschluss vom Unterricht? Bei einer generellen Verweisung aus der Schule (du "fliegst"), muss eine Konferenz vorausgehen.
Bei zeitweise auch.
Ja. Ausschuss geht auch ohne Androhung.