Schulausschluss von Klassenlehrer wegen Lapalie?

7 Antworten

Vorab: das mit dem unentschuldigt sein nach 3 Tagen ist normal. Ich besuche mittlerweile die dritte Schule in meinem Leben (Weiterführende) und das war bis jetzt auf allen so. Wegen den anderen "Lapalien": Das Schulgelände zu verlassen ist eben verboten und wegen dem Versicherungsschutz auch nicht ganz ungefährlich, wenn etwas passiert. Ich sehe einen Schulausschluss ebenfalls etwas übertrieben. So wie sich das anhört, scheint die Lehrerin etwas gegen deinen Sohn zu haben. Sprich darüber vorsichtig mit dem Rektor und falls das nichts hilft, würde ich dir ebenfalls empfehlen, dich an das Schulamt zu wenden. Viel Erfolg!

Bei Krankheit ab dem 3. Tag gilt bei ihr keine schrifliche Entschuldigung der Eltern sondern nur ein Attest von Arzt!

Der Parkplatz der Räder  ist auf dem Weg zur Turnhalle. Ja das war blöd!!! Aber laut Schulgesetz kann nur der Schulleiter oder eine Klassenkonfernz so eine Entscheidung fällen und die muss auch schriftlich mitgeteilt werden. Da hat sie für mich über`s Ziel hinausgeschossen und eine Exempel an einem Kind geht gar nicht.

Hallo,

die Gute überschreitet gerade ihre Kompetenzen. Ein Schulausschluss kann sie nicht allein beschließen. Auch seh ich in diesem Fall die Verhältnismäßigkeit nicht und sie schießt weit übers Ziel hinaus.

Ein Schulausschluss geht nur, wenn vorab eine Klassenkonferenz einberufen wurde und der schüler und sein gesetzlicher Vertreter angehört wurden.

Läßt sie nicht mit sich reden, wäre eine Aufsichtsbeschwerde wohl angebracht. Der muss der Rektor nachgehen und diese auch an das schulamt weiter leiten. Wird gerne vergessen, aber das kann man auch mittels Kopie gleich mit erledigen.

Attestzwang besteht auch keiner, das wird den Eltern gerne so verkauft, ist aber auch so nicht rechtens. Auch nicht, wenn dies durch eine Konferenz inkl. Elternvertreter abgesegnet wurde.

Ich bin gerade einige Jahre raus aus der Schulberatung. Deswegen lies dich hier mal ein, zwecks Argumentation gegen die Behandlung.

http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulO+RP+%C2%A7+100&psml=bsrlpprod.psml

Thema Schulakte:

Dein Kind hatte einen scheinbar gelungenen neuanfang. ich würde mir diesen nicht dahingehend kaputt machen lassen, das jetzt eine Lehrerin in der Vergangenheit stochert und Leichen ausgräbt. Das würde ich auch so sagen, wenn dein Kind sich bisher nichts zuschulden hat kommen lassen.

Ganz wichtig!!!!!!

Vermeide unbedingt den Satz "Mein Kind ist auch kein Engel, aber"

Niemals nicht verwenden!

Bleib nur bei den Fakten und geh auf keinen fall alleine zu dem gespräch. Nimm Partner, Kumpel, Freund irgendwen mit. Fertige anschließend ein Einnerungsprotokoll des Gespräch an. Läuft das schief, keine weiteren Gespräche, Nur noch in Schriftform, bzw. du fertigst dann alles an und gehst zum Schulamt. Lass dich dort nciht abwimmeln und trage das vor und was du von dieser Erwartet.

Wie schon gesagt, die Strafe steht zu keinem Verhältnis zum "Vergehen"

und Exempel sind nicht ihre Sache.

Ich rate zur Aufsichtsbeschwerde. Auch ein Exempel und ehrlich gesagt hätte ich das beim Gespräch mit der Schulleitung schon abgabefertig in der Tasche.

Dein Jung wird es bei der Person in Zukunft eh nicht leicht haben. gerade weil die sich nun auf Geschichten in der Vergangenheit berufen wird. Dem musst du direkt einen Riegel vorschieben. Jeder hat das recht auf einen Neuanfang

und das bedeutet nicht das Opfer einer Lehrein zu werden. Ich kenne auch Mobbing durch lehrer, also sei wachsam. Scheinbar hat sie deinen Jung auf dem Kieker.

Auch wenn dein Sohn nicht will......ich habe das selber schon mit meiner Tochter durch gehabt und die hatte kein ADS oder so. Wenn du merkst da läuft was gewaltig schief. Nicht lange warten, sondern notfalls die Klasse wechseln. Manche Lehrer muss man sich nicht geben! Die ändern sich auch meist nicht, weil die glauben das sie pädagogisch auf dem richtigen Weg sind.

Das ist leider oft so und da rennst du gegen Windmühlen.

Ich war 10 Jahre in der Eltervertretung in NRW und ja ich habe meine Eltern vertreten und war nicht A- Kriecher für Lehrer. Manche Lehrer schauen mich heute nicht mehr mit dem Hintern an oder machen eine Biege, weil sie Schiss haben. ist mir egal. man muss manchmal Zähne zeigen und den herrschaften zeigen, das die Erziehungsberechtigung nicht an der Eingangspforte des Schultores endet.

Begründung nachhaltig und unwiderbringlich das Eltern/schüler-Lehrer Verhältnis gestört.

Da muss aber noch weiteres vorfallen oder ihr müsst euch gewaltig fetzen. dann geht das mesit glatt durch.

Grüße und viel Erfolg

tina

Danke Du verstehst mich!!!!!! Schulleitung ist echt super klasse.

Mist gebaut Strafe muss sein nur so lernt man.

Werde am Montag das Gespräch suchen.

Da mir leider die Schulordung nicht vorliegt und im Netz nicht zu finden ist, hätte ich noch paar Fragen:  Schulordung steht doch nicht über dem Schulgesetz? 

Der Schulausschluss hätte uns doch auch schriftlich und von Schulleitung mitgeteilt werden müssen?

"""Ich möchte der Damen (26 Lenze jung) jetzt gerne mal richtig auf den Zahn fühlen…"""

Leider scheinst Du noch weniger Unrechtsbewusstsein zu haben, als Dein Sohn. Die Entscheidung mit dem Schulausschluss, der bestimmt in der Schulordnung geregelt ist und mit der Lehrerin deshalb nichts zu tun hat, war korrekt. Und eine Lappalie war das nicht. Wenn Dein Sohn draußen einen Unfall gehabt hätte, würdest Du uns heute wahrscheinlich fragen, was Du gegen die Schule unternehmen kannst, weil die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Mein Rat: Lass das mit dem Schulleiter!

Ich habe sehr wohl ein Unrechtsbwußtsein!!!!!!! Es waren aber 8 Kinder beteiligt! Und nur meiner bekommt eine Sanktion???? Ist nicht i.O.  Und eine Ausssage : Exempel  als Lehrer geht nicht. 

Leider habe ich die Schulordung nicht.  Es gibt aber sehr wohl Schulgesetze und mich würde interessieren ob eine Schulordung über dem Schulgesetzt liegt?

Hey kenne keine Paragraphen, sorry. Aber falls Direktor nicht hilft - wie es bei mir damals in einem anderen Fall war- geh zum Schulamt.

An der Schule gibt es doch sicher eine Schulordnung - an die ist sich zu halten.

Lies doch mal da:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=199220

Ich würde da jetzt die Füße stillhalten und Deinem Sohn erklären, warum das so ist.

Hab auch 3 Kinder - hab sie unterstützt, wenn es sein musste. Aber ich habe sie niemals ermuntert, Fehler zu machen.

Wer Mist baut muss dazu stehen.. Ist ganz klar meine Meinung. Aber er hat sich noch nie was auf dieser Schule zu schulden kommen lassen. Und hierfür einen 2 Tage Schulausschluss nur für ihn und die anderen nicht kann und werde ich so nicht hinnehme.

@kleinerehrlich

Das ist egal.

Wenn es die Schulordung zulässt, kannst Du nichts machen.