Auslandsstudium von Steuer absetzen. Geht das?

2 Antworten

Beim Erststudium sind das Sonderausgaben, die allerdings nur beschränkt abzugsfähig sind, beim Zweitstudium wären das unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten, beide können aber nur zur Feststellung eines Verlustvortrages führen. Aber: Natürlich sind eventuelle Einkünfte (incl. Stipendien, Unterhalt, ...) zu beachten, bei einem Aufenthalt im Ausland auch möglicherweise Doppelbesteuerungsabkommen.

Du kannst die Kosten nur von den Steuern absetzen, wenn Du auch Steuern bezahlst!