Erste Steuererklärung als Berufseinsteiger nach dem Masterstudium. Wie fülle ich die Formulare aus?

5 Antworten

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ist richtig so, kannst Du abschicken.

Aber vorher Kopien machen, respektive wenn per Elster gemacht zumindest pdf abspeichern.

Wenn der Bescheid kommt genau prüfen.

Bis zu einem Monat nachdem der Bescheid zugestellt ist, kann man mit einem Einspruch noch alles regeln.

vielen Dank für Deine Antwort! Das beruhigt mich - obwohl die Meinungen hier wohl doch etwas auseinander gehen ;)

@fiibii

Die Meinungen können gern auseinander gehen. Besser die Meinungen, als die eigenen Ehe. ;-) :-)

Aber meine Antwort ist richtig, da bin ich ganz beruhigt.

Da du von Berufseinsteiger spricht, nehme ich an, dass es sich um ein Erststudium handelt? Dann stellen deine Studienkosten Sonderausgaben (anzugeben im Mantelbogen) dar. Diese wirken sich in den Vorjahren leider gar nicht aus, auch ein Verlustvortrag lässt sich nicht feststellen. Nur die in 2013 bezahlten Studienkosten könnten sich als Sonderausgaben steuerlich auswirken.

Danke für die Antwort. Es ist doch aber mein Zweitstudium (Master).

@fiibii

Dann solltest Du Dir das Urteil auf der Seite des Bundesfinanzhofs mit weiteren Hinweisen auf aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte durchlesen.

Ich hatte mich aber beim Aktenzeichen verschrieben.

Richtig heißt es: VIII R 22/12

@Helmuthk

So wie ich das sehe, bezieht sich das von Dir zitierte auf eine Erstausbildung. Auf etwlichen Seiten im Internet steht das gleiche. Mir ist absolut bewusst, dass ich die Studiengebühren von meinem Bachelorstudium nicht geltend (erst recht nicht als Werbungskosten) machen kann.

Mich interessieren ja nur die Studiengebühren meines Masterstudium, also meiner Fortbildung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich diese Gebühren als Verlustvortrag (als Werbungskosten) geltend machen kann. Steht doch z.B. auch hier:

http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php

Ich verstehe Deinen Einwand leider nicht, Helmuth :(

Kosten für ein Erststudium sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wen sie im Rahmen einen Dienstverhältnisses anfallen.

Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 5.11.2013 - VII R 22/12, gerade erst bestätigt.

Auch Dir vielen Dank für die Antwort. Ich habe selbstverständlich vor meinem Masterstudium ein Bachelorstudium absolviert. Somit ist mein Master als Fortbildung anzusehen oder etwa nicht?

nimm dir einen Steuerberater, denn es gibt noch mehr als nur ein Kreuz und den Verdienst einzutragen.

Ich als (noch) Azubi beim FA kann hier mal keinen schwerwiegenden Fehler erkennen :) Das müsste so gehen.

Als Azubi im Finanzamt solltest Du Dir nicht diese Blöße geben.

Lies Dir mal besser das BFH- Urteil vom 5.11. 2013 - VII R 22/12, durch.

@Helmuthk

Entschuldigung, das Aktenzeichen ist VIII R 22/12

@Helmuthk

Als Azubi weiß ich aber, dass ein Master-Studium nach einem Bachelor-Studium kommt und dieses als abgeschlossene Berufsausbildung gilt.

Dennoch hast du natürlich mit deinen Ausführungen grundsätzlich recht :)

Besten Dank!