Erste Steuererklärung als Berufseinsteiger nach dem Masterstudium. Wie fülle ich die Formulare aus?
Hallo meine Lieben,
ich habe im Februar 2013 mein Masterstudium abgeschlossen und Mitte 2013 angefangen zu arbeiten und Lohnsteuer abzuführen. Jetzt würde ich gerne meine erste Steuererklärung für das Jahr 2013 machen und die Studiengebühren des Masterstudiums (2010, 2011, 2012) geltend machen. Während des Masterstudiums habe ich nur Minijobs gehabt, d.h. ich habe keinen Cent Einkommensteuer gezahlt. Wenn ich das was ich hierzu im Internet gefunden habe richtig verstanden habe, muss ich nun folgende Dinge machen:
- Mantelbogen für 2010: NUR ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
- Anlage N für 2010: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2010 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
- Mantelbogen für 2011: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
- Anlage N für 2011: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2011 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
- Mantelbogen für 2012: SOWOHL ein Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ALS AUCH bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
- Anlage N für 2012: In das Feld "Fortbildungskosten" die Studiengebühren für 2012 eintragen. Sonst nichts, da ich ja "nichts verdient habe".
- Mantelbogen für 2013: NUR ein Kreuz bei "Einkommenssteuererklärung" setzen und meine allgemeinen Angaben etc. ausfüllen.
Anlage N für 2013: Arbeitslohn, Werbungskosten etc. eintragen, da ich ja "jetzt etwas verdiene".
Alles natürlich unterschreiben und ggf. zusammen mit Belegen beim Finanzamt einreichen.
Habe ich das richtig verstanden oder bin ich total auf dem Holzweg? Bzw. mache ich mir zu viel Arbeit mit den zusätzlichen Anlagen N?
Ich bin für alle Tipps dankbar! Viele Grüße Fiibii
5 Antworten
ist richtig so, kannst Du abschicken.
Aber vorher Kopien machen, respektive wenn per Elster gemacht zumindest pdf abspeichern.
Wenn der Bescheid kommt genau prüfen.
Bis zu einem Monat nachdem der Bescheid zugestellt ist, kann man mit einem Einspruch noch alles regeln.
Die Meinungen können gern auseinander gehen. Besser die Meinungen, als die eigenen Ehe. ;-) :-)
Aber meine Antwort ist richtig, da bin ich ganz beruhigt.
Da du von Berufseinsteiger spricht, nehme ich an, dass es sich um ein Erststudium handelt? Dann stellen deine Studienkosten Sonderausgaben (anzugeben im Mantelbogen) dar. Diese wirken sich in den Vorjahren leider gar nicht aus, auch ein Verlustvortrag lässt sich nicht feststellen. Nur die in 2013 bezahlten Studienkosten könnten sich als Sonderausgaben steuerlich auswirken.
Danke für die Antwort. Es ist doch aber mein Zweitstudium (Master).
Dann solltest Du Dir das Urteil auf der Seite des Bundesfinanzhofs mit weiteren Hinweisen auf aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte durchlesen.
Ich hatte mich aber beim Aktenzeichen verschrieben.
Richtig heißt es: VIII R 22/12
So wie ich das sehe, bezieht sich das von Dir zitierte auf eine Erstausbildung. Auf etwlichen Seiten im Internet steht das gleiche. Mir ist absolut bewusst, dass ich die Studiengebühren von meinem Bachelorstudium nicht geltend (erst recht nicht als Werbungskosten) machen kann.
Mich interessieren ja nur die Studiengebühren meines Masterstudium, also meiner Fortbildung. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich diese Gebühren als Verlustvortrag (als Werbungskosten) geltend machen kann. Steht doch z.B. auch hier:
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php
Ich verstehe Deinen Einwand leider nicht, Helmuth :(
Kosten für ein Erststudium sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wen sie im Rahmen einen Dienstverhältnisses anfallen.
Das hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 5.11.2013 - VII R 22/12, gerade erst bestätigt.
Auch Dir vielen Dank für die Antwort. Ich habe selbstverständlich vor meinem Masterstudium ein Bachelorstudium absolviert. Somit ist mein Master als Fortbildung anzusehen oder etwa nicht?
nimm dir einen Steuerberater, denn es gibt noch mehr als nur ein Kreuz und den Verdienst einzutragen.
Ich als (noch) Azubi beim FA kann hier mal keinen schwerwiegenden Fehler erkennen :) Das müsste so gehen.
Als Azubi im Finanzamt solltest Du Dir nicht diese Blöße geben.
Lies Dir mal besser das BFH- Urteil vom 5.11. 2013 - VII R 22/12, durch.
Entschuldigung, das Aktenzeichen ist VIII R 22/12
Als Azubi weiß ich aber, dass ein Master-Studium nach einem Bachelor-Studium kommt und dieses als abgeschlossene Berufsausbildung gilt.
Dennoch hast du natürlich mit deinen Ausführungen grundsätzlich recht :)
Besten Dank!
vielen Dank für Deine Antwort! Das beruhigt mich - obwohl die Meinungen hier wohl doch etwas auseinander gehen ;)