Steuerfachangestellter?
Hallo an alle,
mich treibt folgende Frage um.
Kann ein Steuerfachangestellter in einer Firma arbeiten und dort die Steuer erstellen, z.B. den Jahresabschluss, Lohnsteuer, usw.
Kann er dies dann beim Finanzamt einreichen und auch Widerspruch stellen oder benötigt man dafür einen Steuerberater.
Beispiel: eine Immobilien Firma (GmbH) hat zwei angestellte die sich um die Immobilien kümmern. Der Geschäftsführer möchte einen Steuerfachangestellten einstellen, der sich um die Steuerrechtlichen Angelegenheiten der GmbH kümmert.
Was darf der Steuerfachangestellte jetzt machen mit Bezug auf das Finanzamt oder benötige ich dafür einen Steuerberater?
Ich habe versucht die Frage mit Google zu lösen habe aber leider keine Infos gefunden.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen eine schöne Woche.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Der Unternehmer ist frei darin, wen er für was einstellt und welche Qualifikation er dabei voraussetzt.
Wenn der Unternehmer überhaupt keine Ahnung von Steuern hat, dann ist ein StFA evtl. ein guter Anfang. Dieser kann helfen, alles so zu strukturieren, damit der Steuerberater nachher damit arbeiten kann.
StFA können in der Regel auch buchen, es gibt aber auch Bilanzbuchhalter die haben sich auf diese Arbeit spezialisiert.
Der StFA kann sicherlich die Gewinnermittlung auch auch die Steuererklärung fertig machen. Wenn der UN noch ein Programm wie Lexware oder ähnliches kauft, dann geht das so entspannt, dass das nahezu jeder kann.
Die Frage ist dann letztlich nur: "Wie richtig ist das Ganze".
Das Restrisiko gehört eben zur unternehmerischen Freiheit.
Kann er dies dann beim Finanzamt einreichen und auch Widerspruch stellen oder benötigt man dafür einen Steuerberater.
Die Steuererklärung reicht der Geschäftsführer ein. Du kannst bei der Erstellung bzw. bei der Buchführung helfen und diese vorbereiten ggf. incl. Abschlussbuchungen. Einen Steuerberater brauchst du nicht. Allerdings kannst du dich in Steuersachen nicht gerichtlich vertreten lassen, dazu brauchst du dann doch den Berater oder einen Anwalt.
Die Steuererklärung reicht der Geschäftsführer ein.
Was hast du daran nicht verstanden? Du unterschreibst die nicht, sondern dein Chef.
Nein, das darf der StFA nicht. Einsprüche einlegen und Anträge stellen darf er auch nicht, das muss der Unternehmer/GF machen.
Also ich bedanke mich für die Antwort aber die Art und Weise gefällt mir überhaupt nicht. Die Frage die ich mir stelle ist: Ich habe versucht den Text neutral zu schreiben, man kann aber schon erkennen das ich nicht der StFA bin sondern der, der eventuell einen einstellen möchte, wenn mir dies im Bezug auf Kosten/Nutzen etwas bringt. Deswegen die Frage mit der Vollmacht.
Ich danke aber die Art und Weise geht überhaupt nicht.
man kann aber schon erkennen das ich nicht der StFA bin sondern der, der eventuell einen einstellen möchte,
Nein, das war nicht erkennbar. Wenn dein Laden etwas größer ist, rechnet sich ein Buchhalter. Soetwas kann man auch extern zukaufen. Die Erklärungen wirst du selbst unterschreiben müssen, weil du dafür schlussendlich auch die Verantwortung trägst.
Man muss keinen Steuerberater beauftragen zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Das kann der Unternehmer auch alles selbst erledigen. Ein angestellter Buchhalter/StFA kann ihn dabei natürlich unterstützen. Wird aber sicher nicht die gleiche Qualität haben wie die Erstellung durch Steuerberater.
Andere Frage, ich bin ausversehen auf nicht hilfreich gekommen, wie ändere ich das wieder?
Wird aber sicher nicht die gleiche Qualität haben wie die Erstellung durch Steuerberater.
Warum nicht?
- Der angestellte StFA haftet nicht für seine Arbeit, der Steuerberater schon. Dürfte den Steuerberater also deutlich mehr daran gelegen sein, dass seine Bewertungsansätze auch wirklich passen.
- Die Ausbildung eines Steuerberaters ist ja wohl doch noch mal etwas höher anzusetzen als die des Steuerfachangestellten.
Mit Steuerberatern ist es wie mit Bäckern, Busfahrern und Krankenschwestern: Es gibt gute und weniger gute. Und es gibt Fälle, in denen das Finanzamt nach einer Betribesprüfung Geld ausgezahlt hat. Ein guter Grund sich nach einem neuen Berater umzusehen.
Ansonsten hast du mit deinen Ausführungen Recht.
OK, danke für die Erklärung, kann der StFA mit einer Vollmacht die Erklärung einreichen oder geht so etwas nicht?