"Fahrrad abstellen verboten" Schild auf Privatgelände

6 Antworten

  1. Derjenige, der das Hausrecht innehat (oder dessen Beauftragter) darf darüber bestimmen.
  2. Das darf er selbstverständlich nicht. Ob es Sachbeschädigung ist (§ 303 StGB) will ich hier nicht beurteilen, manche Gerichte bejahen das, andere nicht.
  3. Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als deinen Kaffee woanders zu kaufen oder von zu Hause mitzubringen.

Zunächst mal: Privat und öffentlich zugänglich sind kein Widerspruch. Gerade Gaststätten sind dafür ein gutes Beispiel. Frag doch im Restaurant nach, wo du dein Rad abstellen kannst, während du auf deinen Kaffee wartest. Dass man Bäume vor angelehnten Rädern schützen muss, halte ich für übertrieben aber legitim. Der Hausmeister hat jedoch amtlich einen an der Waffel und gehört angezeigt. Bei der Polizei, bei seinem Chef und den Restaurantbetreibern. Schließlich sind auch Radfahrer zahlende Kundschaft.

  1. Solange Du Dein Fahrrad festhälst, darfst Du da stehen. Da kann der Hausmeister machen, was er will.

  2. Er darf nicht Eigentum Anderer beschädigen. Du kannst ihn anzeigen wegen Sachbeschädigung und Selbstjustiz.

  3. Ich würde mich beim Ordnungsamt, oder der Polizei erkundigen. Die sind dafürzuständig und wissen genau Bescheid.

  1. Das Herauslassen von Luft aus dem Reifen stellt keine Sachbeschädigung, wohl aber den Tatbestand der Nötigung dar.
@vierfarbeimer

Das kann man nicht so generell sagen. Es gibt Gerichte, die das als Sachbeschädigung sehen.

Wenn es sein Grundstück ist kann er das abstellen von Rädern untersagen, aber warum verpachtet/vermietet er dann auf seinem Grundstück an einen Imbiss/Restaurant oder wie auch immer? Er muss doch davon ausgehen das diese Lokalitäten auch von Radfahrern besucht werden. Grundsätzlich darf er als Privatperson keine "Hand anlegen" am Privateigentum anderer Personen. Soll bedeuten, um die Räder zu entfernen muss er mindestens das Ordnungsamt mit einbeziehen, auch wenn es sein Grund und Boden ist.

Aber es gibt leider immer wieder, versteinerte, behämmerte, bekloppte die meinen, ihr tuen und Handeln ist vor Gott und dem Gesetzt gerechtfertigt.............. . Nur weil es "IHR" Grundstück ist. Über ihre Rechte und Pflichten hat die keiner aufgeklärt.

Gruß Geko1

Zu 1: Nicht wenn es einem der Hausrechtinhaber untersagt.

Zu 2: Natuerlich nicht

Zu 3: Zu Fuss gehen oder - wenn deine Pausenzeit nicht ausreicht - dort einfach nicht mehr hin gehen und deinen Pausenkaffee entweder wo anders kaufen oder in ner Thermoskanne von zu Hause mitnehmen.