Hundeangriff. Hoffnungsloser Fall?

9 Antworten

Also es tut mir ja leid dass Dir das passiert ist - aber mein gesunder Menschenverstand würde mir auch sagen "selber schuld".

Da ist eine Klingel und zwei Warnschilder.

Du klingelst - es kommt niemand aber die Hunde hast Du doch sicher schon gesehen oder gehört.

Und dann gehst Du trotzdem rein ?

Dann ist halt niemand zuhause und Du musst das Paket halt wieder mitnehmen und am nächsten Tag nochmal wiederkommen ?

Ich verliere echt den Glauben in die Justiz,

Du hattest in dem Fall noch gar nicht mit der Justiz zu tun, sondern mit der Polizei. Und das sind nun mal keine Juristen. Geh zu einem Anwalt. Frag vorher bei der Anwaltskammer nach, wer dafür spezialisiert ist, die geben Dir Adressen. Und erwähne unbedingt, dass das schon einmal passiert ist.

Außerdem würde ich eine Anzeige wegen Beleidigung stellen.

Geh zu einem Anwalt.. der soll mal für dich vor Gericht klagen. Möglicherweise liegt hier ein mitverschulden deinerseits vor, aber soo sicher bin ich mir da nicht. Man kann nämlich auch argumentieren, dass der Hund so untergebracht werden muss das den Menschen, die das Grundstück betreten, nicht gefährdet werden. Gerade bei Postboten ist es ja normal das diese an den Briefkasten gehen.

mmN Ist hier ein Schadensersatzanspruch gegeben+ ne Feststellungsklage für zukünftige Schäden aus dem Vorfall. Was der Polizist sagt, ist zunächst mal vollkommen unerheblich. Der entscheidet weder über die Strafbarkeit, den Schmerzensgeld/Schadensersatzanspruch noch ob überhaupt eine Anklage bei Gericht eingeht oder das Verfahren eingestellt wird (dies macht nämlich die Staatsanwaltschaft)

ich möchte hier nochmal auf eine ähnlichen Fall verweisen BGH, Urteil vom 03.05.2005, VI ZR 238/04 http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/vizr238_04.htm

Die Polizei entscheidet nicht darüber, ob jemand Schuld hat oder nicht. Sie nimmt bei Verdacht einer Straftat die Anzeige auf und ermittelt. Darüber entschieden wird von der Staatsanwaltschaft.

Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld ist wiederum was ganz anderes, nämlich Zivilrecht.

Was der Polizist denkt, ist eigentlich egal. Der Fall geht an die Amts- bzw. Staatsanwaltschaft und die wird die Sache rechtlich bewerten und ggf. Anklage erheben.

Wenn der Mann dich beleidigt hat, würde ich das an deiner Stelle auch anzeigen. Das kannst du auch online machen.