Ausbruch aus dem Gefängnis...

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Bei Flucht wird eine Haftunterbrechung notiert. Die "verpaßten" Tage werden dann dran gehängt. Einen "Nachschlag" fürs Flüchten gibt es aber nicht. Obwohl es sehr selten ist, daß für die Flucht nicht zumindest eine Sachbeschädigung begangen wird. Lediglich bei Ausführungen oder Ausgängen kommt es immer mal vor, daß einer stiften geht. Der hat dann aber auch die längste Zeit Haftlockerungen gehabt. Denn DIE werden gestrichen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine Strafe im Sinne des Gesetzes, sondern um eine Verwaltungsmaßnahme, weil Mißbrauch der Lockerungen zu befürchten ist.

die 2 monate wirst du nachsitzen müßen - aber ne extra strafe wegen ausbruch bekommst du nicht - lediglich die straftaten die du bei deinem ausbruch verübst - also sachbeschädigung oder körperverletzung (denn irgendwie mußt du ja aus dem gefängnis entweichen können) werden neu verhandelt, zudem wirst du nicht frühzeitig aus der haft entlassen - liebe leute wir sind hier nicht in den usa - flucht ist ein natürlicher menschlicher instinkt - daher nicht strafbar

Hallooooo.... das solltest du aber nicht tun! Wenn du ausbrichst werden die zwei Monate natürlich nicht angerechnet, im Gegenteil...deine Strafe wird nur noch höher. Ich habe auch einen Bekannten der "saß" 3 Jahre. Die Zeit geht rum... das hälst du auch durch. ;-)

also vor 25 jahren müsstest du nachsitzen und vor allem noch wegen deinem ausbruch ein wenig länger....neues verfahren.......aber ob das heut noch so ist..........was haste denn angestellt ? und ausserdem ...wer bricht bei einem urteil von 12 monaten aus ?

Das Ausbrechen aus einem deutschen Gefängnis ist solange straffrei, wie Du kein anderes Vergehen machst.

Wenn Du dann wieder gefasst wirst, musst Du den Rest Deiner Strafe nachholen.