Erneute Straftat während Bewährungszeit?
Hallo, mein Kumpel hat 8 Monate im Gefängnis gesessen. Ich meine die eigentliche Haftstafe wären 1 1/2 Jahre gewesen. Also hat er die restlichen Monate als Bewährung bekommen, also 3 Jahre Bewährung. Nun sitzt er in Untersuchungshaft, da die Polizei ihn auf Grund einem Tatverdacht festgenommen hat (keine Zeugen oder Beweise). Die Frage nun, wenn er es gewesen sein sollte während seiner Bewährung.. muss er dann die restlichen 8 Monate absitzen, den Rest seiner Haftstrafe, die übrig ist? Des Weiteren hat er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, er darf sich nämlich nicht mehr mit seinen anderen Freunden treffen hat es aber trotzdem gemacht. Was wird auf ihn zu kommen? Wird die U-Haft ihm angerechnet, da das bis zu 6 Monate dauern kann? Danke im Vorraus!
6 Antworten
Die Bewährung kann wegen Verstoßes gegen Bewährungsauflagen (Treffen mit Freunden) sowie auch wegen neuen Straftaten widerrufen werden. Was bedeutet, dass er den Strafrest von xx Monaten auch noch verbüßen muss. Plus ggf. die neue Haftstrafe. Darauf kann die U-Haft dann auch angerechnet werden - muss sie aber nicht.
Es können insgesamt übrigens eigentlich nicht mehr als 16 Monate insgesamt gewesen sein, weil auch Jugendliche im absoluten Regelfall eigentlich mindestens die Hälfte der Strafe auch absitzen müssen.
- Ja, wenn er verurteilt wird, muss er die zur Bewährung erlassene Strafe absitzen.
- Ja, die Untersuchungshaft wird angerechnet
- Er wird für das neue Vergehen eine weitere Strafe bekommen, die u. U. die Haftzeit noch einmal erhöht.
Hallo,
dein Freund brauch einen guten Anwalt, das kostet Geld, weil man keine Prozeßkostenhilfe bekommt bei Straftaten.
Dein Freund wird nicht nur die Restzeit der Strafe "aussitzen" müssen, sondern es wird ein neues Verfahren auf ihn zukommen, wo er nochmals zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt werden kann, diesmal ohne Bewährung, weil er ein Wiederholungstäter ist. Natürlich wird er nur erneut verurteilt, wenn bewiesen werden kann, daß er straffällig war. Aber er sollte bedenken: was tun, wenn seine "ehemaligen Kumpels" ihn belasten...
Die Untersuchungshaft wird immer "angerechnet"...
Für die Wiedeholungstat könnte der Strafmaß höher sein...
Emmy
dein Freund brauch einen guten Anwalt, das kostet Geld, weil man keine Prozeßkostenhilfe bekommt bei Straftaten.
Prozesskostenhilfe gibt es bei Straftaten in der Tat nicht. Allerdings befindet sich der Verdächtige in Untersuchungshaft somit liegt ein Fall der notwendigen Pflichtvertteidigung gem. § 140 StPO Abs. 1 Nr. 4 vor. Er hat also einen Anwalt, er kann das noch nichtmal ablehen.
ja, bewährung kann widerrufen werden und u-haft wird angerechnet
also muss er wahrscheinlich nochmal ins Gefängnis?
ja, warum auch nicht, hat er doch verdient?
dafür ist die bewährung doch, er hat sich halt nicht bewährt
Ja er wird die restliche Strafe absitzen müssen, plus die neue Strafe die eventuell noch dazu kommen könnte!
Und zusätzlich für den Verstoß gegen die Bewährungsauflagen auch noch eine weitere Strafe?