Aus versehen mit 12-jähriger rumgemacht (M 15)?

3 Antworten

Rein rechtlich gesehen schon, falls ihre Eltern dich anzeigen.

Ob es was bringen würde... keine Ahnung. Ich glaube, am Ende stünde eh Aussage gegen Aussage. Jemanden zu küssen hinterlässt normalerweise keine so krassen Spuren, dass man es hinterher beweisen könnte. Genauso wenig, könnte man es beweisen, dass sie dir gesagt hat, sie wäre schon 15.

Ja wenn es jmd aus ihrer Familie oder so erfährt und sie dich anzeigen

Schlimmstenfalls ja, aber wer sollte dich anzeigen? Ihr Vater? Schön wärs...