Darf ein 18 jähriger mit eine 15 oder fast 16 jährigen schlafen, wenn beide noch Schüler sind?

4 Antworten

Nein! frühstens ab 16 aber auch das könnte Probleme geben, wenn ihre Eltern es erfahren und Ärger machen.

Und bitte auf den Schutz achten. Sonst erfahren es die Eltern, wenn man Pech hat, einige Monate später.

Warum sollte es Probleme geben?

Das hat nichts damit zu tun, ob man Schüler ist. Wenn die Eltern der 15jährigen was dagegen haben und den 18jährigen anzeigen, dann ist Feuer unterm Dach. Erst wenn das Mädchen 16 ist können die Eltern gesetzlich nichts mehr gegen den Sex machen, weil ab diesem Alter das sexuelle Selbstbestimmungsrecht gilt. Allerdings müsst ihr es ja nicht erzählen. Die Eltern haben aber auf jeden Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis das Mädchen 18 ist und können über diese Schiene etwas machen.

Sexuelles Selbstbestimmungs recht wird jedem ab 14 zugestanden.

Und in ermangelung einer Straftat frage ich mich was man da anzeigen soll.

@Aronphoenix

Nein das Selbstbestimmungsrecht in puncto Sex gilt ab 16. Mit 14 darf man zwar aber die Eltern können es definitiv verbieten - das ist Fakt. Verführung Minderjähriger ist eine Straftat und mit 18 ist man volljährig und mit 15 noch ein Kind. Begriffen ??? Meistens zeigt aber niemand sowas an, aber laut Gesetz ist es sowie ich es sage.

@truxumuxi

In Deutschland ist man ab 14 Jugendlicher und kein Kind mehr! Ein Gesetz "Verführung Minderjähriger" gibt es nicht!

@truxumuxi

Nur weil du etwas sagst ist es noch lange kein Gesetz. Gesetze werden vom Bundestag beschlossen und der bist du nunmal nicht.

Du kannst mir aber gerne ein Gesetz zeigen das deine Aussage belegt und ich werde meinen Kommentar sofort zurückziehen.

Ja, sofern kein Geld oder Zwang im Spiel ist geht das alles.

Ob Schüler oder nicht spielt keine Rolle.

§182 StGB

18 mit 15 ist durch keinen Srafttatbestand erfasst! Ein Gesetz "Verführung Minderjähriger" gibt es nicht!