Darf ein 34 Jähriger Mann mit einem 15 Jährigen Mädchen schlafen?

21 Antworten

§ 207b. StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

(Artikel 1) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und aus bestimmten Gründen noch nicht reif genug ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieser mangelnden Reife sowie seiner altersbedingten Überlegenheit eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/SexuellerMissbrauchvonJugendlichen#BundesrepublikDeutschland)

§ 207 gibt es nicht mehr. §182, 174, 176 ist interessant.

Wenn er mit ihr verheiratet ist, ja, sonst nein! Beischlaf ist eine heilige Sache, denn ihr beide werdet wie der Schöpfer, neues Leben ist das Ziel jedes Beischlafs. Inklusive der Verantwortung für das Kind, auch dann, wenn es behindert ist.

Begründung? Guck Dir einfach den Ribery-Skandal an. Er ist 26 und hat mit einer damals 17-Jährigen geschlafen (ihm war aber wohl das Alter unbekannt) und er war deswegen angeklagt. Generell ist Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen als Erwachsener verboten.

Nein, nicht generell! Das Problem bei Ribery ist, dass es eine Prostituierte war und DANN ist es in jede, Fall illegal! (selbst wenn man(n) es nicht weiß!)

wenn die eltern des mädchens es erlauben dann ja

es ist so: wenn er über 21 und sie 14 oder 15 ist gilt spezielles Recht: er darf dann mit ihr schlafen, wenn er ihre Unerfahrenheit nicht ausnutzt. Tut er das allerdings, macht er sich strafbar. Sobald sie 16 ist (oder wenn er unter 21 ist) fällt dieser Sonderfall weg und er darf auf jeden Fall mit ihr schlafen. Das kannst du auch im Strafgesetzbuch nachlesen.

sau gute antwort! daumen hoch :)

@puntja

Danke!

Sehr gute Antwort, das möchte ich hiermit mal unterstreichen.

@allocigar78

vielleicht noch kurz als Abschluss und der Vollständigkeit halber zu erwähnen: die Antwort bezieht sich selbstverständlich auf Sex in einer Liebesbeziehung! - Entgeltlicher Sex (also Prostitution) darf natürlich erst ab 18 Jahren erfolgen!

Verstehe ich nicht ganz, wie das so im Gesetz stehen kann. Das kann doch keiner Nachprüfen, das öffnet doch Willkür Tür und Tor oder nicht???

@HansFassbinder

grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass man ab 14 Jahren die sexuelle Selbstbestimmung erlangt hat. Wenn das im Ausnahmefall nicht zutrifft und eine über 21 jährige Person diese Tatsache ausnutzt, macht sich diese Person strafbar bei sexuellem Kontakt mit einer Person unter 16.

Allerdings wie Du schon sagst ist dies schwer nachzuweisen dass jemand die sexuelle Selbstbestimmung mit 14 (oder 15) noch nicht erreicht hat und dem Sexualpartner dies bekannt war und er diese Tatsache ausgenutzt hat. Mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem ein heterosexuelles Paar nach diesem Absatz des §182 verurteilt wurde. Eher schon bei homosexuellen Paaren.

Zudem ist dieser Absatz nur ein Antragsparagraph, wird also nur auf Antrag verfolgt bzw. bei öffentlichem Interesse.