Augen Lasik OP als außergewöhnliche Belastung in Steuererklärung?

6 Antworten

Du kannst ALLE selbst gezahlten Gesundheitsleistungen als "außergewöhnliche Belastung" ansetzen. 

Allerdings ist eine zumutbare Belastung von 1% des Jahreseinkommens zu berücksichtigen.

manchmal geht es halt einfach durch, manchmal nicht, versuche dir vom Augenarzt was zu besorgen, auch wenn es medizinisch nicht unbedingt notwendig sein sollte, es ist aber wahrscheinlich vorteilhaft und so was kann er schreiben. Es reicht schon, dass sich dadurch deine Sehkraft verbessert hat und du keine Brille bzw. keine so starke Brille mehr brauchst. Das hilft dir dann auch beim Job, wenn du besser siehst. Auch Probleme mit Kontaktlinsen kann man anfügen(schlechte Verträglichkeit). Das würde ich so erklären und mir irgendwas schreiben lassen. Es reicht, wenn die OP sinnvoll ist, medizinisch zwingend notwendig muss nicht sein. 

Kriegst du nichts vom Arzt, erklärst du, warum sie sinnvoll war. Wird es abgelehnt im Bescheid, dann legst du Widerspruch ein, dann wird es oft trotzdem anerkannt (anderer Bearbeiter).

  • Wieso kann der operierende Arzt Dir nicht etwas ausstellen. Er operiert, klar, um Geld zu verdienen, aber auch, weil es sich von dem Eingriff verspricht, dass sich der Zustand der Augen resp. die Sehstärke verbessern.---> Verbesserung der Sehstärke.
  • Das Finanzamt hat eine Verschreibung anzuerkennen, nicht jedoch, was im Wortlaut darin steht. Es geht um die Verschreibung eines Arztes und auch Heilpraktikers.
  • Du solltest auch mit Deinem (eigentlichen) Augenarzt darüber reden.
  • Für die Zukunft kann ich Dir nur empfehlen, die Unterlagen für außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung schon vorab gründlich und lückenlos vorzubereiten. Gerade wenn Du - wie bei solchen Eingriffen - über der zumutbaren Eigenbelastung liegst. Dazu gehört auch jeder gefahrene Km zum Arzt/zu allen Ärzten und alles, was Du an Medikamenten brauchst - insbesondere als Selbstzahler - auf einem Privatrezept verordnen lassen. Alles, das ganze lange liebe Jahr lang.
  • Dazu gehört weiterhin auch der grundsätzliche Widerspruch gegen diese zumutbare Eigenbelastung: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/kuerzung-um-die-zumutbare-eigenbelastung-verfassungsgemaess_166_338746.html

dann lehnt das Finanzamt die Kosten ab. Du gehst in Widerspruch und die Sache geht vors Sozialgericht, da du ja entsprechende Urteile vorlegen kannst, bekommst du Recht und die OP wird steuerlich anerkannt.

kevin1905  04.05.2017, 12:12

Das Finanzamt kann man nicht vor dem Sozialgericht beklagen.

Omikron6  04.05.2017, 12:15

"Du gehst in Widerspruch und die Sache geht vors Sozialgericht,..."

1. Das Rechtsmittel gegen einen Steuerbescheid ist nicht der Widerspruch sondern der EINSPRUCH.

2. Nach fruchtlosem Einspruchsverfahren ist die Klage zum FINANZgericht gegeben.

Um Heilbehandlungen als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen, ist eine Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme zwingend notwendig - wenn ein Augenarzt dieses nicht bescheinigen kann, dann können auch die Kosten steuerlich nicht berücksichtigt werden.

Ein Einspruch oder auch eine Klage hätte keinen Aussicht auf Erfolg.