Steuer bei Kleidungsverkauf notwendig?

2 Antworten

Du musst auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden, da Du Handel treiben möchtest, Und weil Du noch nicht volljährig bist, brauchst Du dazu die Genehmigung des Familiengerichts.

Dann musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt abgeben, in diesem Fragebogen wird - neben vielem anderen - auch gefragt, ob Du die Kleinunternehmer-Regelung gem. § 19 UStG in Anspruch nehmen willst oder ob Du die Umsätze nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten (Soll- oder Istversteuerung) versteuerst.

Dem Finanzamt ist es übrigens egal, wie alt Du bist. Steuerpflicht hängt nicht vom Alter ab.

Da Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst, bist Du verpflichtet, Steuererklärungen (Einkommensteuer mit EÜR, Umsatzsteuer und evtl. Gewerbesteuer) abzugeben, auch wenn Du nur geringe Einkünfte unter dem Grundfreibetrag hast.

Wenn Du zur Regelversteuerung optierst, musst Du außerdem monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die vereinnahmte USt ans Finanzamt abführen.

Steuererklärungen und Voranmeldungen musst Du elektronisch ans Finanzamt übermitteln, Papierform ist für Gewerbetreibende nicht mehr erlaubt.

Die Höhe Deiner Umsätze, Gewinne oder Einkünfte ist für die Gewerbeanmeldung nicht maßgeblich.

Und beor Du Dir Illusionen machst: Online-Verkaufsplattformen werden von der Steuerfahndung überwacht, wer häufig dort verkauft, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben und beim Finanzamt erfasst zu sein, darf sich auf einen Überraschungsbesuch der völlig humorlosen Kollegen freuen!