Was muss bei der Steuerklärung im Jahr der Heirat beachtet werden?

3 Antworten

Der Heiratstermin ist ohne Bedeutung, ihr werdet für das ganze Jahr als Eheleute behandelt

  • nur 1 (gemeinsame) Steuererklärung aber beide unterschreiben
  • nur 1 gemeinsamer Einkommensteuer-Bescheid
  • bei Erstattung > nur 1 Überweisung / keine Aufteilung durch das Amt
  • bei Nachzahlung > Gesamtschuldner, Amt fordert grds. von beiden die volle Summe, welcher Ehegatte dann letzlich die Zahlung leistet spielt keine Rolle

Vermutlich wird die Steuernummer deines Mannes auf "Eheleute" umgestellt und für euch beide gemeinsam weitergeführt.

Hast du bisher schon Erklärungen abgegeben, könntest du den Bearbeiter unter deiner (alten) Steuernummer über die Heirat und die Zusammenveranlagung informieren, damit er deine Steuernummer ab 2015 beendet.

Evtl müssen auch Dauertatbestände (AfA, Körperbehinderung, Verlustvortrag usw) oder Vorauszahlungen auf die andere StNr. umgesetzt werden.

Mehr fällt mir auch nicht ein...

DanielSchmidtt  01.04.2017, 01:03

Was ist wen wir im Dezember standesamtlich geheiratet haben aber noch räumlich getrennt wohnen.. sind noch auf Fetische nach einer Wohnung.. kommt man trotzdem in den Genuss des Splitting Tarifs

Ihr werdet für das ganze Jahr zusammenveranlagt, wenn Ihr die Zusammenveranlagung auswählt (was in den meisten Fällen besser ist, als getrennt). Mir fällt sonst nichts ein, was Ihr zu beachten habt bei der Steuererklärung.

Wenn Ihr Nachwuchs plant, könnte es eventuell Sinn machen, dass die Frau in die Steuerklasse 3 wechselt, um möglichst viel netto im Monat zu haben, da die Entgeltersatzleistungen vom netto abhängen.

PoisonArrow  05.11.2015, 12:13

wenn Ihr die Zusammenveranlagung auswählt

Genau so ist es. Das entscheidet IHR. Ebenfalls richtig: meistens ist "gemeinsam" günstiger.

Die Veranlagung ist nicht abhängig von den Steuerklassen, die sich ja mit Datum der Hochzeit ändern.

Grüße, ------>

Ihr koennt entscheiden, das ganze Jahr getrennt veranlagt werden oder gemeinsam veranlagt werden. Es geht immer nur fuer das ganze Jahr, nur das Jahr der Heirat ist relevant. Gemeinsam veranlagt werden ist immer guenstiger. Ihr muesst einen Mantelbogen ausfuellen, dein Mann zuerst und du als Ehegatte. DIe Anlage N fuellt jeder fuer sich aus. Es gibt nur ein Erstattungsbetrag auf ein Konto.

NickgF  06.11.2015, 00:52

Gemeinsam veranlagt werden ist immer (??) guenstiger.

Ach, wäre es doch sooo einfach ;-)

(ersetze "immer" durch "zumeist" und es stimmt)

Hier sind einige Umstände aufgeführt, in denen die Einzelveranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung bis zu 10.000 € günstiger sein kann.

http://der-privatier.com/kap-10-5-die-einzelveranlagung/