Auflagen bei Nutzungsänderung Pferdestall zum Landcafe
Hallo, ich habe ja vor einiger Zeit die Frage gestellt, wie ein Nutzungsänderungsantrag ohne Bauplan durchzuführen ist. Vielen Dank für die Antworten. Nun hat sich die Gegebenheit etwas geändert. Es sind weitere Stallungen frei geworden, über die es wiederum einen Bauplan giebt. ( Andere Hausseite ) Eingetragen als Pferdestall. Meine Überlegung ist nun, diesen Stall, ( 8X4 Meter ) der sich im Wohnhaus befindet, als Landcafe ( ohne Alkoholausschank ) mit ca. 12 Sitzplätzen umzubauen. Ich beschreibe die Räumlichkeiten einmal: Ebenerdig, Raumhöhe 290 cm, Kappendecke ( Stahlträger,dazwischen mit Beton ausgegossen ), 2 Fenster, 2 Eingänge, Wände aus Bruchstein, verputzt und weiss gekälkt. Lage: Sehr ländliche Lage in NRW, Nachbarn ca.500 Meter entfernt, Stellplätze für 4 Fahrzeuge vorhanden, Naturschutzgebiet, jedoch 10 Meter um das Haus ausgeklammert, Wohnung über dem Vorhaben wohnt mein Bruder, der mit der Sache einverstanden ist. Nun meine eigentliche Frage: Kann das Bauamt verlangen, dass ich den Stall nach heutigem Baurecht zum Cafe Umbaue, um eine Nutzungsänderung zu erhalten? Ich denke da in Richtung Brandschutz, Emmisionsschutz, Fluchtwege usw. Muss ich in dem ca. 100 Jahre alten Stall Brandschutzdecken einziehen ( lassen? ), Fluchtwege bauen ( 2 Türen, beide Südseitig sind vorhanden ),Isofenster einbauen ( jetzt sind einfachverglaste Butzenfenster verbaut ) ? Wenn dies der Fall sein sollte, kann ich die ganze Sache wohl knicken...
2 Antworten
Die Nutzungsänderung von Pferdestall zu Cafe bedarf einer Baugenehmigung. Ob die genehmigt wird hängt vom Bauplanungsrecht und der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften ab. Die planungsrechtliche Genehmigung ist im Außenbereich unwahrscheinlich; wenn doch geht das nur über § 35 Abs. 2 BauGB, d.h. es müssen mindestens 20 "Träger öffentlicher Belange" zustimmen. Erst dann solltest Du Dich um die Einhaltung aller Vorschriften der Landesbauordnung kümmern, dazu gehören Brandschutz, Wärmeschutz, Statik, Erschließung Gaststättenbauverordnung, Abstände, Emissionsschutz etc. Vielleicht auch noch Denkmalschutz. Und erst dann kannst Du dich um die gastättenrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte und die Einhaltung der hygienischen Vorschriften des Gaststättenrechts kümmern.
Das alles ist nichts für Laien; Du brauchst einen erfahrenen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Sorry, aber ich habe mir die Frage jetzt nicht soooo genau durchgelesen, bin mir aber sicher, dass es keine Nutzungsänderung ohne Bauplan gibt. Alleine die Tatsache dass in einem "Landcafe" (was immer das auch sein mag) mit Sicherheit mehr Toiletten (für Männlein und Weiblein getrennt mit Vorraum!!! Anzahl der Klos und Pissbecken nach m²!!!) gebraucht werden, bedingen einen Bauplan. Dann gehört wohl auch noch eine Betriebsbeschreibung mit dazu (wenn
s da mehrere Angestellte gibt, dann kommt noch ein Pausenraum, eine Umkleide, usw. dazu). Soll ich weitermachen? :-)