Auflagen bei Nutzungsänderung Pferdestall zum Landcafe

2 Antworten

Die Nutzungsänderung von Pferdestall zu Cafe bedarf einer Baugenehmigung. Ob die genehmigt wird hängt vom Bauplanungsrecht und der Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften ab. Die planungsrechtliche Genehmigung ist im Außenbereich unwahrscheinlich; wenn doch geht das nur über § 35 Abs. 2 BauGB, d.h. es müssen mindestens 20 "Träger öffentlicher Belange" zustimmen. Erst dann solltest Du Dich um die Einhaltung aller Vorschriften der Landesbauordnung kümmern, dazu gehören Brandschutz, Wärmeschutz, Statik, Erschließung Gaststättenbauverordnung, Abstände, Emissionsschutz etc. Vielleicht auch noch Denkmalschutz. Und erst dann kannst Du dich um die gastättenrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte und die Einhaltung der hygienischen Vorschriften des Gaststättenrechts kümmern.

Das alles ist nichts für Laien; Du brauchst einen erfahrenen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.

Sorry, aber ich habe mir die Frage jetzt nicht soooo genau durchgelesen, bin mir aber sicher, dass es keine Nutzungsänderung ohne Bauplan gibt. Alleine die Tatsache dass in einem "Landcafe" (was immer das auch sein mag) mit Sicherheit mehr Toiletten (für Männlein und Weiblein getrennt mit Vorraum!!! Anzahl der Klos und Pissbecken nach m²!!!) gebraucht werden, bedingen einen Bauplan. Dann gehört wohl auch noch eine Betriebsbeschreibung mit dazu (wenn s da mehrere Angestellte gibt, dann kommt noch ein Pausenraum, eine Umkleide, usw. dazu). Soll ich weitermachen? :-)