Haus bauen nach eigenem entwurf möglich?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wenn man mit 24 Jahren als Student ein Haus bauen will, muß man ganz ordentlich geerbt haben - oder man sucht Ideen fürs Fach Konstruktion im Hochbaustudium.

Grundlage für das Gespräch mit einem Planer wäre schon mal ein - auch freihändig - gezeichneter Entwurf und ernsthafte Vorstellungen, was man überhaupt finanzieren könnte.

Beim Entwurf sollte man daran denken, daß jeder Erker, jede Gaube und jede unnütz eingebaute Wand oder gar eine Pergola Geld kosten, daß der Quadratmeter Außenwand bis etwa 220 € kostet, die gleiche, jedoch viel kältere Fensterfläche nur etwa 75 €.

In München oder Berlin spielen die Grundstückskosten eine viel größere Rolle als z.B. in der Pfalz. Wie groß muß das Grundstück, wie groß die bebaute Fläche sein. Reicht vielleicht auch ein "beidseitig beheiztes" Reihenhaus (in Deutschland immer noch viel zu teuer)?

Komplett eigene Entwürfe kosten ein Schweinegeld, weil jeder Fenstersturz neu berechnet, jede Tür extra konstruiert und hergestellt werden müßte. Wenn Du als Laie nicht einmal weißt, wie groß eine industriell gefertigte Haustür sein kann, kann allein Deine Haustür 20 000 € kosten!

Also, Musterhaus-Ausstellungen besuchen, einfache Zeichnung von den eigenen Vorstellungen machen, Preise aus den Unterlagen der Musterhaus-Anbieter diskutieren, Planer kontaktieren, kostenlose Beratung und evtl. Optionsvertrag abschließen.

Erst dann sollte man mit Baufirmen sprechen, um Gottes Willen niemals mit sog. Bauträgern.

Bauträger sind häufig nur finanzorientierte Laien, die sich anmaßen, einen Bau vorbereiten und organisieren zu können. Da habe ich leider viel schlimme Sachen kennengelernt, die Münchhausen nicht besser gemacht hätte.

Selbstverständlich kannst Du Deinen Entwurf machen. Er muss aber von einem dafür berechtigten Fachmann in einen Bauantrag eingearbeitet werden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Das ist erst der Anfang. Weiter geht es mit einer Statik und Werkplänen, wonach auf der Baustelle gearbeitet werden soll und Ausschreibungen für die Angebote der verschiedenen Gewerke. Du kannst aber auch mit Deinem Entwurf zu einem Bauträger gehen, der die genannten Leistungen komplett in einer Hand übernehmen kann.

Ich weiß, ich bin "etwas" spät dran zu antworten, aber trotzdem: Zusätzlich zu den bereits getätigten Antworten möchte ich noch sagen, dass es für nahe zu jedes Baugebiet eine sogenannte Bausatzung gibt, die fest vorschreibt, wie groß und wie hoch das Haus sein darf, was für eine Art von Dach es sein darf (Satteldach, Flachdach, usw.), wie stark das Dach geneigt sein darf, welche Farbe die Ziegel haben dürfen, etc. Du bist also niemals wirklich frei in der Planung.

Das kannst du zwar machen, aber die Frage ist, ob du die Normen, Bauvorschriften, statisches Verständnis dafür hast? Als Vorentwurf zur Vorlage bei einem Architekt damit der deine Vorstellungen kennt, wäre es sicher nützlich.

CAD-Programme gibt's wie Sand am Meer, nur so einfach zu bedienen sind sie in der Regel nicht.

SchobelPatrick 
Fragesteller
 25.05.2014, 22:14

Mit CAD programmen kann ich locker umgehen, mit CAD software (AutoCAD und Inventor) arbeite ich. Normen kenne ich zwar alle nicht, aber mir geht es darum, dass ich es auf die Beine stelle, nur kabel verlegen und wasser rohr soll der architekt oder instalater sagen, wo die lang sollen. Und bei der höhe der decke bleibe ich ja auch in tolleranz, weil wer möchte in der zukunft in einer höhe von 4 metern die decke streichen :-D also so bei 2,5-2,75 meter die decke denke ich, ist ja nicht wichtig, soll ja nur vorschlag sein denn ich dann dem architekten übergebe.

Natürlich geht das. Bei einem Einfamilienhaus ist das auch sehr sinnvoll. Bei den Fenstern etc. hat man da (fast) keine Einschränkungen. Das einzige was man schon im Vorentwurf beachten sollte, ist dass es von der Bodenplatte bis zum Dach durchgehende tragende Wände oder Stützen gibt (außen und in der Regel eine tragende Innenwand). Alles andere lässt sich später lösen.

Für den Bauantrag ist dann ohnehin ein Bauvorlageberechtigter erforderlich, der nochmal darüberschaut und auf kapitale Fehler hinweisen kann.