Wie groß darf man einen Altenteil bauen (HAUSBAU)

2 Antworten

So weit ich mich richtig erinnere, waren das 120 m2. Aber frag in der Bauabteilung im Landratsamt beim zuständigen Sachbearbeiter für Eure Gemeinde nach. Dort gibt es eine sachkundige Auskunft.

In dem Austragshaus können auch andere Räume untergebracht werden, die dem Betrieb dienen, oder evtl. Ferienwohnungen. Damit das Gebäude evtl. doch ein OG bekommen kann. Einfach fragen gehen. Das ist immer gut und meist sehr hilfreich, wenn man vorher schon mal gefragt hat. Gutes Gelingen.

meld dich beim zuständigen bauamt oder architekt (am besten ein örtlicher u. einer der erfahrung mit bauen im außenbereich hat) und frag nach. grundsätzlich darfst du max. 3 wohneinheiten auf deinem hof haben. dann musst du mind. 3 meter grenzabstand halten zu anderen nebengebäuden 6 m. der rest steht dir erst mal frei, es ist aber so dass bauen im außenbereich von jeder gemeinde/stadt anders gehandhabt wird