Hausbau auf "fremdem" Grundstück (=spätere Erbschaft)

5 Antworten

Die Beratung der Notare wird auch immer schlechter. Die vorgeschlagene Lösung dürfte vor allem hohe Notarkosten verursachen.

Zunächstmal ist zu sagen, das es eine Trennung von Gebäuden und Grundstücken nur in den neunen Bundesländern gibt. In den alten Bundesländern gilt grundsätzlich die rechtliche Einheit von Grundstück und Gebäude, sprich Gebäude sind Teil des Grundstücks. Das heißt, das die Rechte einzelne im Grundbuch eingetragen werden müssen. Während sich die Notarkosten bei der reinen Grundstücksübertragung nach dem Wert des Grundstücks bemessen würden, wäre der Gegenstandswert bei der Grundbuchlichen Absicherung auch der Gebäudewert entscheidend.

Begründung war, dass so im Falle eines Bauflops (z.B. durch Bankrott v. Bauanbieter oder mir) nicht auch das Grundstück hopps gehen würde, sondern nur der Hausbau.

Das ist wirtschaftlich unsinnig. Entweder haben sie das Geld bereits bar zur Verfügung, dann ist es im Falle eines Flops schlicht und ergreifend weg. Wenn, ginge es hier dann nur um Haftungsrisiken, also inbesondere die Bauherrenhaftung. Hierfür ist aber der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung der bessere Weg.

Müssen sie sich das Geld hingegen leihen, dann hängen die Zinsen signifikat von Risiko ab, sprich sie müssen mit Zinsaufschlägen rechnen. Dazu kommt, das einige Banken eine Finanzierung schlicht ablehnen werden, wenn sie nicht der Grundeigentümer sind.

Ein Gebäude ist ein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks. Das heißt, dass das Eigentum am Haus zum Eigentum des Grundstücks gehört. Einzige Ausnahme ist das Erbbaurecht. Das bedeutet, ein Haus auf dem Grundstück eines anderen zu haben. Kann es sein, dass du dich verhört hast und der Notar nicht von einer Erbschaft, sondern einem Erbbaurecht gesprochen hat ?

In solch einem Fall werden Grundstück und Erbbaurecht in getrennten Grundbuchblättern eingetragen und können getrennt belastet werden.

Das Haus ist, wie Geochelone schon schrieb, mit dem Grundstück fest verbunden, es ist daher Teil des Grundstückes. Damit gehört es dem Grundstückseigentümer.

Wenn dein Onkel dann also das Grundstück jemand anderem vererbt, ist es weg.

Haftungsrechtlich sehe ich da auch keinen Vorteil. Es gibt durchaus Möglichkeiten, auch an den Grundstückseigentümer heranzukommen.

Außerdem wird niemand die Hütte finanzieren, eine Bank z.B. würde zur Sicherheit eine Grundschuld verlangen. Die kannst du nicht einräumen, weil das Grundstück dir nicht gehört. Räumt dein Onkel sie ein, haftet er auch, zumindest mit dem Grundstück.

Mieteinnahmen wären Einnahmen deines Onkels, dieser müßte sie dann auch versteuern.

Wenn er dir das Haus später überträgt, fällt neben der Schenkungssteuer auch Grunderwerbssteuer an, berechnet nach dem Grundstück mit Haus.

Fazit: Stell eine gesunde Finanzierung auf die Beine. Wenn das nicht klappt, lass es einfach.

Die Genehmigungsbehörden kümmern sich nicht darum, ob ein Bauherr auch Eigentümer des Grundstücks ist.

Privatrechtlich hat der Grundstückseigentümer aber immer die besseren Karten.

Das stimmt!

Eine Schenkung könnte teuer werden. Der Freibetrag ist gering. Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Vorsicht.