Baurecht: Waldgrundstück mit Ruine wieder bebaubar?

10 Antworten

Im Prinzip besteht da wo ein Gebäude stand weiterhin Baurecht. Allerdings könnten jetzt naturschutzrechtliche Einschränkungen bestehen und es wird Auflagen geben zur Abwasserentsorgung, die dem heutigen Standard entsprechen. Zuerst einmahl beim Grundbuchamt über eventuelle Grundlasten erkundigen und beim Bauamt der Gemeinde über eventuell bestehende Auflagen u.Vorschriften nachfragen. Es wäre fatal wenn Ihr ein Grundstück kauft und es auf Grund von astronomischen Abwasseranschlußkosten nicht baulich nutzen könnt ! ;-)

Wahrscheinlich ist das baurecht abhanden gekommen. Wertvoll wären noch alte Unterlagen und mit denen eine Bauvoranfrage zu starten. Ansonsten einen neuen Hausumriss zeichnen und damit eine Bauvoranfrage starten. Wieter sind Grundstücke gewidmet, z. B. als Bauland oder Grünland. - was wahrscheinlich bei Dir nicht der Fall ist.

Ohne posiven Baubescheid per Bauvoranfrage würde ich nichts aufgrund einer Bauabsicht kaufen..

und dann kommt die frage der Erschließung mit Strom, Wasser, Straße usw...

Hallo,

...ich würde im ersten Schritt bei der dort zuständigen Baubehörde anfragen bevor ich das Grundstück erwerbe!! Um jedoch eine verlässliche Aussage zu erhalten, ist es wohl notwendig einen Antrag auf Bauvoranfrage zu stellen - damit erhälst Du dann auch einen rechtsmittelfähigen Bescheid!!

Auf irgend welche mündlichen Zusagen würde ich mich inh keinem Fall verlassen!

Viel Glück

schau dir die Grundbucheintragung für das Grundstück an. Wenn da kein Gebäude drin steht, dann kannst du machen was du willst. Wenn doch, dann lass es bleiben oder gehe zu einem Rechtsanwalt der dich beraten kann.

so pauschal lässt sich das nicht sagen.

du solltest erst einmal herausfinden, wem das grundstück eigentlich gehört (liegenschaftsamt oder grundbuch).. wenn du die familie bzw. deren nachfolger kennst, die da mal gewohnt haben, dann kannst du dich mal unverbindlich nach den gründen des abrisses erkundigen.

ein rechtswidriger abriss zu ddr-zeiten ist wohl sehr schwer nachweisbar. wenn es zu aufbauzeiten der zone abgerissen wurde, dann brauchst du zeitzeugen.. doch dann bei einem neubau wie du ihn anstrebst immer noch fraglich, ob er aus heutiger sicht "lohnend" wäre. da es um förderungen zu gehen scheint - eher nicht

ob das grundstück überhaupt bebaut werden darf, solltest du auf den bauamt erfragen.

lg :)