Aufhebungsvertrag Krankmeldung?

3 Antworten

Durch Krankheit ändern sich die Fristen nicht.

Und bei einem Aufhebungsvertrag ist es eh alles Verhandlungssache.

Hoffentlich versüsst Dir Dein AG die Aktion wenigstens.

Anwaltlich regeln wäre besser.

In dem Aufhebungsvertrag selbst ist immer auch ein Beendigungsdatum festgehalten. Unabhängig von einer Erkrankung bleibt es bei diesem Beendigungsdatum. Auch eine Krankschreibung sollte hieran also nichts ändern. Im Zweifel immer jemanden über den Aufhebungsvertrag drüberschauen lassen der juristische Ahnung hat

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keine Kuendigung und somit auch kein Kuendigungsdatum.

An der Vereinabrung aendert eine krankheitsbedingte Arbeitsunfaehigkeit nichts.