Auffahrunfall Schnee - Schuldfrage?

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Hier wird es auf eine Schadensteilung hinauslaufen.

Zum Verständnis der Reihe nach: Der Vordermann hat die Kontrolle verloren und einen Unfall gebaut. Damit ist er für den Frontschaden an seinem Fahrzeug und den Schaden an der Leitplanke zu 100% verantwortlich. Seinen Frontschaden zahlt seine Vollkasko-Versicherung und den Schaden an der Leitplanke zahlt seine Haftpflichtversicherung.

Aufgrund zu geringen Abstandes und nicht der Witterung angepasster Geschwindigkeit konntest du nicht rechtzeitig ausweichen und bist in das andere Fahrzeug gerutscht. Hier würde ich von einer Schuldverteilung 50:50 ausgehen, was heisst, dass die Haftpflicht-Versicherung des Gegners die Hälfte deines Schadens und seine Vollkasko-Versicherung 50% seines eigenen Heckschadens übernimmt. Deine Haftpflicht-Versicherung übernimmt 50% seines Heckschadens und aufgrund fehlender Vollkasko-Versicherung bleibst du auf den übrigen 50% deines eigenen Schadens sitzen.

Was hast du falsch gemacht? Auf schneebedeckter und damit erkennbar rutschiger Straße hättest du entsprechend langsamer und mit grösserem Sicherheitsabstand fahren müssen. Diesen Vorwurf wirst du dir gefallen lassen müssen. Aus diesem Verschulden wirst du am Folgeunfall wahrscheinlich eine Schuld von 50% zugesprochen bekommen. Evtl. könnte es auch passieren, dass dein Anteil am Folgeunfall bis auf 70% ansteigt. Unter 50% kann ich mir anhand deiner Schilderung nicht vorstellen.

Soner17 
Fragesteller
 05.01.2015, 02:27

Danke für deine Antwort.

Wie langsam sollte ich noch fahren? Ich war wie gesagt mit ca. 35-40 km/h unterwegs und ich hatte sicher einen Abstand von 20 Metern. Mein Auto rutschte nicht aus und der vordere Autofahrer war ein bisschen schneller unterwegs, darum verlor in Sekundenteile die Kontrolle seines Autos und steckte fest. Ein bisschen Menschenverständnis müssten die Versicherungen schon haben.

Der andere verursacht ein Unfall, aber ich bin derjenige der Schuld ist. Das ist ja völlig unfair.

Interesierter  05.01.2015, 02:33
@Soner17

Was glaubst du, wie lang ist der Bremsweg auf schneebedeckter und abschüssiger Straße? Richtig, er wird elendig lang und länger. 20 Meter Abstand bei 40 km/h sind halber Tacho. Das gilt bei guten Straßenverhältnissen. Auf rutschiger Straße musst du mehr Abstand halten und entsprechend langsam fahren. Hättest du das getan, wärst du nicht hinten drauf gebrummt. Glaub mir, diesen Vorwurf wirst du dir gefallen lassen müssen.

Im Übrigen hast du mit dem 1. Zusammenstoß nichts zu tun. Diesen Schaden muss der Gegner selbst regeln. Ich hatte auch nicht gesagt, du wärst alleine schuld. Jedoch vollkommen ohne Schuld bist du nicht.

robe53  05.01.2015, 02:56
@Soner17

Da gibt es einen Paragraphen der sinngemäß besagt, dass die Geschwindigkeit stets so zu wählen ist, dass man selbst bei einem unvorhersehbaren Ereignis noch rechtzeitig zum stehen kommt. Dagegen hast Du verstoßen, weshalb Dich ein nicht unerhebliches Mitverschulden trifft.

Überleg doch mal: Hättest Du alles richtig gemacht wäre es nicht zu dem Unfall gekommen!!!!

Du bist schlichtweg mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen.

Wie bei den meisten Auffahrunfällen wird auch hier die Hauptschuld beim Auffahrenden, also Dir, liegen.

Du hättest Deine Fahrweise so anpassen müssen, das Du auch bei einem Vorfall Deines Vordermannes rechtzeitig zum Stehen hättest kommen können.

Interesierter  05.01.2015, 02:26

Ganz so einfach ist es nicht, da das Fahrzeug plötzlich gegen ein Hindernis fuhr und ohne Bremsweg stehen blieb. Dies wird wohl zu einer Schadensteilung führen.

SimonG30  05.01.2015, 02:38
@Interesierter

das ist richtig, eine Teilschuld müsste der vordere Autofahrer auf jeden Fall bekommen.

Die Hauptschuld wird aber wohl beim Auffahrenden liegen

Ich bin kein Verkehrsjurist, aber wie du es schilderst, scheint dich, wenn überhaupt, wenig Schuld zu treffen, da du richtig gehandelt hast, jedoch dennoch nicht verhindern konntest, in den Unfall involviert zu werden. 35-40 km/h scheint eine ausreichend niedrige Geschwindigkeit zu sein, es sei denn, sie lag über der Geschwindigkeitsbegrenzung, dann könntest du ein Problem bekommen. In diesem Fall würde dich tatsächlich Schuld treffen, denn Geschwindigkeitsbegrenzungen sind aus gutem Grund vorhanden.

Soner17 
Fragesteller
 05.01.2015, 02:28

Dort fährt man normalerweise mit 80 km/h, weil es schneebedeckt war fuhr ich knapp die Hälfte.

Interesierter  05.01.2015, 02:37

Hier möchte ich dir widersprechen. Ein Abstand von 20 Metern bei 40 km/h auf schneeglatter und abschüssiger Fahrbahn, ist nicht angepasst. Auch der Verweis auf eine etwaige erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist nicht zielführend. Die Höchstgeschwindigkeit gilt für gute Sicht- und Straßenverhältnisse. Bei Beeinträchtigungen durch Glätte ist die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

Das Problem ist, dass der Fragesteller bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise den Folgeunfall hätte sehr wohl vermeiden können.

Vermutlich ihr beide einen Teil, da du ja quasi in eine bestehende Unfallstelle reingefahren bist scheinst auch du den Witterungsverhältnissen nicht angepasst gefahren zu sein, denn sonst wärst du zum stehen gekommen

Soner17 
Fragesteller
 05.01.2015, 02:14

Danke für die Antwort erstmal.

Ich denke schon, dass ich angepasst gefahren bin.

Der Abstand war bei 20 Meter. und wie gesagt ich fuhr ganz normal mit ca. 40 km/h. Ich hatte die vollste Kontrolle über mein Auto.

Der vordere Autofahrer hat gar nichts "gebremst". Er ist sofort stecken geblieben.

Beim Bremsen rutschte ich natürlich auch aus. Ich wollte zuerst auf die Gegenfahrbahn, jedoch kam von dort ein Bus..

Repwf  05.01.2015, 02:19
@Soner17

Wenn du "die vollste" Kontrolle gehabt hättest, dann wäre es nicht zum Unfall gekommen! Kennst du das dämlich Beispiel wo es heißt "...stell dir vor der andere wäre kein Autofahrer sondern ein Kind gewesen was da hinter der Leitplanke vorkam, dann hättestdu auch nicht bremsen können und nu wäre es tot..!" ?

Interesierter  05.01.2015, 02:24
@Soner17

Hier wirst du nicht ungeschoren davonkommen, da ein Abstand von 20 Metern auf rutschiger und abschüssiger Fahrbahn sicherlich nicht ausreichend ist.

Überleg doch mal logisch. Bei 40 km/h legst du innerhalb einer Sekunde über 10 Meter zurück. Somit ist schon durch die Reaktionszeit mehr als die Hälfte des Abstandes aufgebraucht. Dann noch die rutschige und abschüssige Fahrbahn. Jeder Gutachter wird dir vorrechnen, dass das nicht ausreichend ist.

Du wirst vermutlich mindestens eine Teilschuld bekommen. 40 km/h sind bei schneebedeckter und rutschiger Straße auf jeden Fall zu schnell, und der Abstand mit 20m zu gering. Bei schneebedeckter Fahrbahn verlängert sich auch mit neuen Winterreifen der Bremsweg enorm, das hättest du berücksichtigen und deine Fahrweise entsprechend anpassen müssen. Ich weiß nicht, wies in der Schweiz ist, aber in Deutschland ist immer der nachfolgende Fahrer dafür verantwortlich ausreichend Abstand zu halten, um Auffahrunfälle zu vermeiden. Du musst damit rechnen, dass vor dir was passiert, weswegen du bremsen musst. Bei ungünstigen Straßenverhältnissen muss der Abstand daher eben entsprechend größer sein. Nachdem der Fahrer vor dir wohl auch zu schnell dran war und dich durch seine unvorsichtige Fahrweise zur Vollbremsung gezwungen hat, dürfte die Schuld aufgeteilt werden.