Autounfall während Praktikum! Übernimmt die Versicherung den Schaden?

5 Antworten

  1. Du hättest an dieser Stelle nicht wenden dürfen.Du hast es trotzdem gemacht, insofern hast du auch für die überfahrene Linie zahlen müssen.

  2. Die Fahrzeuge hinter dir haben angehalten. Sie konnten auch offensichtlich noch anhalten, ohne dass es zu Auffahrunfällen kam.

  3. Der Auffahrende war mehrere Fahrzeuge hinter dir. Wenn die Fahrzeuge VOR ihm alle gehalten haben, ER aber aufgefahren ist, dann liegt die Ursache darin, dass ER entweder unaufmerksam war oder einen zu geringen Abstand eingehalten hat. Das kann man dir weiter vorne nicht anlasten. Du warst zwar die Ursache, dass einige Fahrzeuge angehalten haben, aber nicht die Ursache dafür, dass er dann auf seinen Vordermann aufgefahren ist. Die Fahrzeuge hätten ja auch aus einem anderen Grund halten können, er muss auf die Fahrzeuge vor sich achten.

  4. Du kannst nur noch in die Richtung marschieren, dass du zwar "schuld warst", dass die Fahrzeuge angehalten haben, dass du aber mit Sicherheit keine Schuld daran haben kannst, wenn jemand mehrere Fahrzeuge weiter hinten seinen Sicherheitsabstand nicht einhält oder was auch immer. Dadurch, dass die Fahrzeuge dazwischen gehalten haben, hast du selbst vor Gericht sehr gute Karten.

Nimm dir einen Anwalt für Verkehrsrecht, dann brauchst du dir hier wahrscheinlich keine großen Gedanken mehr zu machen.
Kleiner Tipp: Melde dich mal im Verkehrsportal.de an und stelle deine Frage dort im Forum. Da bekommst du auch Antworten von Juristen und und ...

Genau die selben Gedanken habe ich auch gehabt: Ich sehe es ein, dass ich da nicht wenden hätte dürfen. Deswegen habe ich auch die Strafe dafür gezahlt. Aber dass ich den Schaden für einen unachtsamen Autofahrer zahlen muss, der 4 Autos hinter mir gefahren ist, sehe ich eigentlich nicht ein. Ich denke dabei an einen Bekannten, der wegen einem Wild gebremst hat und dabei ist ihm einer hinten aufgefahren und auch da musste der Auffahrende zahlen. Es besteht zwar ein kleiner Unterschied zwischen einem Reh und einem fahrenden Auto, allerdings sollte jeder Autofahrer den nötigen Sicherheitsabstand halten, dass er immer rechtzeitig bremsen kann, egal wer oder was der Grund ist, weshalb der Vordermann bremst. Einen Anwalt habe ich mir bereits genommen und ich hoffe, dass mich dieser vor den für einen Studenten unbezahlbaren 2000€ bewahren kann.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

@Sprog

Einen Anwalt habe ich mir bereits genommen und ich hoffe, dass mich dieser vor den für einen Studenten unbezahlbaren 2000€ bewahren kann.

Das denke ich schon. Falls Du Verkehrsrechtschutz hast, würde die das ggfs. übernehmen (Deckungszusage einholen!).

Frantisek, genau richtig! Pluspunkt.

Das sollte doch bitte den Besuch eines Anwalts wert sein. Je nachdem, was Du bezahlt und ggfs. anerkannt hast, ist auch zu unterscheiden, wie Du vorgehen musst. Die HP zahlt jedenfalls keine Schäden aus Verkehrsunfällen; HP Ansprüche würden normalerweise über die KFZ Versicherung der Fa. abgewickelt. Da es hier aber keine direkte Beteiligung zwischen Dir und dem Geschädigten gibt, ist zu vermuten, dass der Auffahrende versucht, seinen Schaden auf Dich abzuwälzen, da Du den Strafbefehl akzeptiert hast. Aber wie gesagt - bitte hole Dir umgehend anwaltliche Hilfe.

Hi Nicolay,

Eines verstehe ich nicht: 3 hinter Dir haben gebremst, ohne einen Schaden zu verursachen, der 4. fährt auf und daran bist Du schuld? Wäre übertrieben gleichzusetzen mit: in Düsseldorf bremst einer, in Köln fährt einer auf - der erste Bremser trägt die Schuld? Lachhaft.

Nun, Du hast eine Strafe für das Überfahren einer durchgezogener Linie bezahlt. Damit gibst Du auch nur dieses zu, nicht mehr. Auf keinen Fall aber die Schuld am Unfall eines Träumers im Straßenverkehr. War vielleicht der Auffahrunfall des 4. Fahrers gefaket?

Wurdest Du gesucht wegen Fahrerflucht ?

Unberechtigtes Entfernen von der Unfallstelle: das würde so sein, wenn die Polizei bei Unfallaufnahme feststellt, daß sich der Verursacher entfernt hat. War aber nicht? Dann wurde Dir auch keine Schuld am Unfall zugedacht. Punkt. Ende. Aus.

Was heißt: Zusammengerechnet müsste ich nun stolze !!! 2000€ !!! zahlen? Wurde der Unfall von der Polizei (mit Bildern) dokumentiert? Ist die Höhe der Summe bei einem leichten Auffahrunfall berechtigt, denn

  • § 1. Grundregeln der STVO

    • 1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    • 2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wer ist der Kläger? Von welchem Schaden welches Fahrers reden wir nun? Vom Schaden des Auffahrers an seinem Auto? Den hat er selbst zu zahlen, außer, er hat eine Kaskoversicherung. Vom Schaden an dem 3. Fahrzeug? Diesen Schaden trägt die Versicherung des Auffahrers. Und Dieser ist selbst schuld, wenn er keinen Sicherheitsabstand (wie die Anderen vor ihm) einhält.

Aber warum überhaupt eine Privatklage? Wenn der Schaden von Auto3 der Versicherung von Auto4 gemeldet wird, zahlt Versicherung4 auch. Nur bei Verdacht, daß der Schaden von weiterer Person verursacht wurde, wird die Versicherung sich später mit ihr -also mit Dir- zur Sachklärung in Verbindung setzen.. Da stimmt was nicht.

Was mußt Du also zahlen? Nichts! So meine Meinung. Um diese Meinung zu bestätigen, könntest Du mit einer Skizze der Begebenheit zur Polizei gehen und die Kollegen fragen, wie sie entscheiden würden. Grüße

DH, sehr klar und deutlich formuliert.

grundsätzlich müsste die versicherung des verursachers zahlen in dem fall die deines autos wenn du die schuld hattest oder durch zahlung anerkannt hast

Nein, da es keine direkte Verbindung zwischen Geschädigtem und Verursacher gibt. Damit ist die HP außen vor. Deswegen hat der Geschädigte ja Privatklage erhoben.

Ich hätte an dieser Stelle nicht umdrehen dürfen und so habe ich auch meine Schuld eingesehen. Allerdings ist ja eigentlich eine Versicherung dafür da, dass wenn einem mal so ein Fauxpas passiert, diese auch zahlt. Auf jeden Fall schon einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

wenn du die schuld hattest oder durch zahlung anerkannt hast

Schuld hat er ja nicht, nur zugegeben, daß er die Linie überfahren hat. Mehr in meiner Begründung. Nachvollziehbar?

grundsätzlich müsste die versicherung des verursachers zahlen

Richtig, und das ist der Schläfer im viertem Auto, der keinen Sicherheitsabstand hatte, wie alle anderen vor ihm. Oder?.

Da du berechtigter Fahrer des Kombis gewesen bist, zahlt den Schaden die KFZ-Haftpflichtversicherung des Kombis, dessen Versicherungsnehmer die Firma sein wird. Deine Privathaftpflichtversicherung gilt nicht für verursachte Verkehrsunfälle (sogenannte "Benzinklausel"). Wende dich also an die Firma, der das Auto gehört. Diese soll die Ansprüche der KFZ-Haftpflichtversicherung weiterleiten. Dort wird geprüft, ob die Ansprüche berechtigt sind und dann reguliert. Da du berechtigter Fahrer und somit Erfüllungsgehilfe der Firma warst, kann dich die Firma auch nicht in Regress nehmen

Da du berechtigter Fahrer des Kombis gewesen bist, zahlt den Schaden die KFZ-Haftpflichtversicherung des Kombis, dessen Versicherungsnehmer die Firma sein wird.

Nein. In dem genannten Szenario haftet die KFZ-HP gar nicht, weil es sich um eine Privatklage des Geschädigten im 4. Auto hinter dem OP handelt. Das KFZ, in dem der Verursacher fuhr, hat verkehrswidrig/verbotswidrig gewendet, ist selbst aber nicht in einen Unfall verwickelt worden. Insofern ist die HP gar nicht beteiligt. Wäre es anders, würde sich nicht der Geschädigte auf dem Klageweg melden, sondern seine Versicherung, bzw. der aufgetretene Schaden wäre bei der HP des Firmenfahrzeugs einzureichen. Dem ist aber nicht so (deswegen die Klage).