auf welcher strassenseite muss der blitzer stehen darf auch der gegenverkehr geblitzt werden

5 Antworten

Auf welcher Staßenseite muss derr Blitzer stehen, darf auch der Gegenverkehr geblitzt werden? Das ist eine hochinteressante Frage, selbst für Fachleute! Doch es ist leider auch eine sehr kurze Darstellung des Sachverhaltes. So allgemein kann man diese Frage nicht beantworten. Es ergeben sich hieraus mehrere Fragen. Was hat dort gestanden? War es das Messgerät oder die Blitzlampe? Was für ein Messgerät war das? In welchem Ort war das? u.a.m. Grundsätzlich ist das ja auch technisch möglich und technisch zulässig mit allen Messgeräten mit Fotoaufzeichnung, wenn dabei die gerätespezifische Bedienungsanleitung eingehalten wird.Sowohl für die Aufstellung des Messgerätes und seines Zubehörs als auch für die Bedienung. Die Bildqualität wird unterschiedlich oder gar schlecht sein in dem sehr kurz beschriebenen Fall. Hier könnte ich aufhören, weil die Frage damit beantwortet ist. Dennoch: Es gibt infolge der kurzen Beschreibung viele Möglichkeiten zu den unterschiedlichen Geräten, die in Deutschland eingesetzt werden. Auch gibt es viele Fehler der Aufstellung und Bedienung der Geräte. Nur einige Beispiele hierzu. So gibt es heute einerseits Meßgeräte, die in beiden Richtungen Schnellfahrer messen und fotografieren können. Das gilt auch für Motorradfahrer, die von vorn und von hinten dokumentiert werden. Diese Messgeräte haben hierzu auch die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB).Sie arbeiten mit einer für den Messbetrieb ausdrücklich zugelassenen Funkverbindung vom Messgerät zu mehreren Kameras und Fotoblitzen. Aber es können auch zwei Messgeräte sein mit Kamera und Blitz, jedes für eine Fahrtrichtung. Oder es können auch zwei Meßgeräte sein, die jedes mit einem Kabel mit dem Messfahrzeug verbunden sein müssen. In diesem Fall muß das Messfahrzeug mit auf der Seite des Messgerätes stehen und nicht etwa auf der anderen Straßenseite. usw. Es gibt anderseits auch außerordentliche Merkwürdigkeiten, die grundsätzlich gegen die Bedienungsanleitung verstoßen und nicht zulässig sind. Zwei Beispiele zu Merkwürdigkeiten mit RADARGERÄTEN. 1. Ein Verkehrsradargerät, das beispielsweise auf der einen Seite steht und auf der anderen Seite befinden sich das Messfahrzeug und der Bediener des Messgerätes. Die Kabelverbindung über die Straße ist nicht vorhanden und auch im fließenden Straßenverkehr nicht möglich. 2. Oder bei einem Radargerät ist kein Bediener oder Meßfahrzeug in der Nähe bis 30 m vorhanden. Hier wird verschiedentlich ein sogannntes Bildübertragungssystem (BÜS) verwendet, das keine Zulassung in Deutschland hat. Dessen Verwendung ist nur fotografisch oder durch persönliche Besichtigung nachzuweisen. Also schwierig. Oder als Drittes eine Kombination aus 1. und 2. Weiter ist auch zu sagen, dass es ungewöhnliche Örtlichkeiten gibt, die eine besondere Meßmethodik oder eine besondere Fotoposition erfordern. Dabei wird beispielsweise auch bewußt in Kauf genommen, dass die A-Säule des Pkw das Gesicht des Fahrers verdeckt. Dann hat der eine oder andere Glück. Oder die Strafbescheide werden vielleicht erst einmal so verschickt ohne Foto vom Fahrer, weil es von diesem kein Foto gibt. Und im Einzelfall soll es auch Regionen in Deutschland geben, wo scheinbar andere Bedingungen für die Aufstellung von Messgeräten gelten. Bei Geschwindigkeitsmessungen sollte man schon sehr aufmerksam die Situation erfassen und zu Hause oder noch unterwegs aufschreiben. Oder diese an Ort und Stelle fotografisch dokumentieren. So, dass anschließend ein für Geschwindigkeitsmessungen Sachverständiger damit auch etwas beweisen kann, das was falsch gelaufen ist. Als Laie auf diesem sehr speziellem technischen und rechtlichen Fachgebiet wird man da kaum eine Chance haben. Es ist deshalb so kompliziert, weil hier ein besonderes Gemisch von technischen und rechtlichen Vorschriften vorliegt. Am besten ist es natürlich, man hält sich immer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, so wie das mein Nachbar ständig klugerweise sagt. Der fährt mit seiner Freundin im Pkw mit oder allein mit dem Fahrrad oder Bahn. RadarRat

Ist es regelkonform, wenn ein Blitzgerät, welches in beide Richtungen blitzt, auf der Straße steht und sogar den Gegenverkehr wie z. B. ein parkendes Auto behindert?

Na klar ist das rechtens, du bist zu schnell gefahren, von welcher Seite das Foto gemacht wurde ändert daran gar nichts.

Versuch nicht, dich rauszureden, bezahl die Strafe, und fertig. Jeder weiß, was passiert wenn man zu schnell unterwegs ist, wenn man erwischt wird, muss man halt auch die Konsequenzen tragen und dazu stehen.

was sollte daran nicht "rechtens" sein? Die Kamera auf der linken Seite zeugt - je nach System - von hoher Meßkunst, weil Gesichter oft von der A-Säule verdeckt werden.

Du solltest also stolz darauf sein, ein eher seltenes "von links Foto" zu besitzen ;-)

Klar ist das rechtens, meist wird ohnehin beidseitig geblitzt.

Du solltest unbedingt Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und alleine wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dir diese Frage bis in die höchste Instanz mehrmals ausführlichst beantworten lassen.
Denn schließlich hast du ein Recht darauf und wo kämen wir denn hin und überhaupt und außerdem!