Auf welcher Sprache und nach welchem Recht den Vertrag aufstellen (Partner im Ausland)?
Ich möchte bei einem Designer aus Serbien Nutzungsrecht für ein Logo Konzept welches er vor ein paar Jahren entwickelt hat kaufen. Diese Arbeit wurde nicht für mich gemacht, aber von mir entdeckt und hat mir sehr gefallen. Ich möchte in dem Vertrag Nutzungsrecht an seinem Konzept erwerben, damit ich dieses benutzen kann um aus seinem Konzept eigene persönliche Logos zu erstellen und für meine Zwecke zu verwenden. Ich habe ein paar gute Vorlagenverträge, nun stellt sich mir die Frage auf welcher Sprache der Vertrag eigentlich sein sollte, wenn ich in Deutschland bin und der Partner in Serbien (deutsch, serbisch, englisch), wir reden eigentlich auf englisch.
2 Antworten
Wenn er das Konzept niemandem anders verkaufen will, ist es für dich wichtiger, dir alle Nutzungsrechte zu sichern, als für ihn, Rechte zurückzubehalten. Im Eigeninteresse solltest du also einen Vertrag verwenden, dessen Rechtswirkungen du überschauen kannst und einen Gerichtsstand zu vereinbaren, der für dich günstig ist. Also das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Gerichtsstand an deinem Wohnort.
Andere Rechtssysteme haben natürlich gegenüber dem deutschen gewisse Vor-/Nachteile. Wenn du das überschauen kannst, könnt ihr natürlich auch einen Vertrag nach US/Schweizer/britischem/etc. Recht vereinbaren. Von englischsprachigen Verträgen ist auch eher abzuraten, wenn deutsches Recht zur Anwendung kommen soll.
Ich würde empfehlen, den Vertrag nach deutschem Recht in deutscher Sprache zu formulieren und ihm ggf. eine Übersetzung zukommen zu lassen - mit dem Hinweis, dass die Übersetzung nur informativer Natur ist und allein der deutschen Fassung Rechtswirkung zukommen soll.
Damit das ein brauchbarer Vertrag wird, müsste den nicht nur jemand mit ausgezeichneten Englisch-Kenntnissen verfassen, sondern dieser jemand müsste auch sehr gute Kenntnisse des deutschen (Lizenz- Urheber- und Marken-) Rechts haben. Es ist schon schwer genug, so einen Vertrag in deutscher Sprache zu schreiben, der etwas taugt. Und im Streitfall müsste sich ein deutscher Richter damit beschäftigen, was mit den englischen Begriffen gemeint ist. Damit tust du niemandem einen Gefallen. Deutsches Recht, deutsche Sprache und unverbindliche englische (oder serbische) Übersetzung ist das für dich Einfachste. Ihm ist es wichtig, dass er sein Geld bekommt, dir dass du alle Rechte erhältst. Deswegen wird er darauf achten, dass du nicht per Brieftaube zahlst, während es ihm vermutlich herzlich egal ist, was genau in dem Vertrag steht.
Das kannst zwar so versuchen, aber am Ende des Tages würde ich mich als Designer nicht darauf einlassen. Du willst ja was von ihm. Da musst du ihm schon entgegen kommen. Wenn man sich gleichberechtigt gegenüber steht, dann wählt man zumindest englisch als vertragssprache. Würdest du dich auf einen Vertrag einlassen, in dem steht, dass das nur ein Übersetzung ist und im Zweifelsfall und bei Abweichungen zum serbischen Vertrag die serbische Version auaschlaggebend ist? Wie willst du dir denn dann sicher sein, dass du nicht übern Tisch gezogen wirst? Der Fairness halber sollte der Vertrag auf englisch erstellt werden.
Hallo,
Im Vertrag sollte zunächst geregelt sein, welchem Recht der Vertrag unterliegt, also deutschem oder serbischem, sowie dass bei Rechtsstreitigkeiten die z.b. deutschen Gerichte zuständig sind.
Unabhängig davon können Sie sich auf eine Vertragssprache einigen, also in ihrem Fall english, im Vertrag einen extrapunkt mit vertragssprache einfügen, die Vertragssprache ist english.
Also, deutscher Vertrag den er dann unterschreibt, und zusätzlich eine Englische Übersetzung? Und was wäre der Nachteil wenn der Vertrag auf Englisch auf Englisch ausformuliert wäre, aber darin stände dass alles nach deutschem Recht gilt.