Welche Rechtsform ist bei Trading und Aktienhandel für Dritte angebracht?

2 Antworten

Wenn ich Dich recht verstehe - zahlen Privatpersonen und Unternehmen in einen Pool ein, d.h. sie halten je nachdem wieviel sie einzahlen einen % am Pool (und nicht die einzelnen Positionen), korrekt?

Das ist insofern entscheidend als das eine Vermögensverwaltungs-Mandate sind (d.h. der Kunde hat ein Depot das auf seinen Namen lautet) - während das andere "Investment-Vehicles" sind, Fonds oder Fonds-ähnlich.

Denn damit wäre Euer Pool ein Investmentfonds, die üblicherweise rechtlich besonders geregelt ist und von einer staatlichen Stelle überwacht werden - insbesondere wenn er allen offen stehen soll (also öffentlich ist) sind die Anforderung recht hoch (bei qualifizierten Investoren oder geschlossenen Fonds, ist es einfacher - allerdings ist dann auch die Menge potentieller Kunden kleiner und zudem die Wahrscheinlichkeit wohl auch eher gering, dass diese investieren ...)

hier mal ein Link zur BaFin - https://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/Investmentfonds/investmentfonds_node.html

Bei Euch stellen sich somit mehrere Fragen

  • welche Rechtsform hat das Investment-Vehicle und welches Recht soll gelten (Land)
  • daraus ergibt sich dann die Rechtsform der Firma, die das Vehicle managt (die Fondsgesellschaft, wo ihr dann angestellt wärt oder so)
  • und je nach Land muss diese unabhängig von der Vertriebsgesellschaft sein (oder kann mit Fondsges. eine Firma sein)

Ich weiss jetzt nicht, ob dies schon in Eure Überlegungen einfloss ...

Bei der Strukturierung ist sicherlich juristische Beratung erforderlich - wenn ihr studiert könntet ihr allenfalls bei der juristischen Fakultät nachfragen, vielleicht erhieltet ihr Unterstützung von jmd der in diesem Thema dissertiert ...

Ihr könnt auch versuchen bei der Bank, wo ihr Eure Firmenkonti / -depot hieltet, Infos zu bekommen - wobei dies schwierig sein könnte ... (Regionalbanken werden möglicherweise nicht über das entsprechende Wissen verfügen - und Grossbanken werden kaum interessiert sein - schaut Euch daher in der Mitte um).

Kannn mir das Geschäftsmdoell zwar nicht vortsellen.

Von den Firmenformen her fallen die unter den Tisch die einer persönlichen Haftung im Privatvermögen unterliegen.

Von den " exotischen  " Rechtsformen ist auch gerade wegen de Marketings abzuraten.

Kaum jemand wird eine Rechtsform auf den Seychellen akzeptieren um sich  im Grenzfall mit der dortigen Rechtsprechung auseinaderzusetzen, es sein denn er verfolgtd amit  eigene Ziele.

Das gleiche gilt für Kryptowährungen

Bei der opeartiven Stififtung dürfte es mit dem Stftungszweck  kompliziert werden und bei der AG mit dem Mindestkapital.

Sinnvoll erscheint letztlich nur die GmbH oder GmbH & Co KG.

Aber all das wiill anwaltlich beraten sein, mitunter kann auch die HK  weiterhelfen.

In jedem Fall, sofern das hier in Deutschland stattfindet, ist da im wesentlichen aufh die BAFin gefragt und die Erafhrung zeigt, das man heute relativ pauschalannimmt, das alles was annähernd mit Geld verwalten zu tun hat auch einer Maklertätigkeit nahekommt, womit diese dann auch zu erfüllen ist und  das auchnicht billig , wie noch vor 290 Jahren, da geht  mittlerweile eine ordentliche Sume drauf.


Frage ist: Wie sieht s denn mit dem einsetzbarem Kapital aus ?.


Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq


Nasdaq14  16.09.2016, 21:23

Vor 20 Jahren, nicht 290 :-)


Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq

Nasdaq14  16.09.2016, 21:33
@Nasdaq14

IM Übrigen kommt noch hinzu, daß Fachkenntnisse in verschiedener Form nachzuweisen sind - als praktisch e Tätigkeit.

Un ddas eine Berufshaftpflicht abgeschlossen weredn muß.

Die Maklerlizenz kann in dme Berich bis 2.000 EUR kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq