Welche Rechtsform ist bei Trading und Aktienhandel für Dritte angebracht?
Hey, wir haben ein Konzept entwickeln mit dem wir durch Trading Minimal-gewinne kontinuierlich und mit niedrigem Risiko einfahren können. Wir wollen das Ganze nun mit der Welt teilen und dafür Gelder von Privatpersonen und Unternehmen sammeln, da ein größerer Pool das Risiko noch weiter verringert. Da wir auch Network Marketing einführen wollen, muss es möglich sein Provisionen an Partner auszuschütten. Die Frage ist nun welche unternehmerische Rechtsform ist angebracht ? Zur Hilfe noch ein paar bereits angedachte Ideen: Aktiengesellschaft, IBC auf den Seychellen, eine operative Stiftung, eine Kryptowährung oder ein einfacher Vertrag der zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen wird. Letzeres sollte allerdings auch ein Haftungsablass für Verluste beinhalten. Ein Verlust unterliegt zwar einer geringen Wahrscheinlichkeit( 1:2^16) kann aber in Kombination mit anderen unglücklichen Zufällen immer noch zustande kommen. Kritik ist soweit sie konstruktiver und nicht polemischer Natur gerne gesehen ! Wir bedanken uns im Vorraus und hoffen auf hilfreiche Antworten. Ps. Antworten die nur darauf hinweisen, dass man beim Handel am Devisenmarkt alles verlieren kann, ist eine Information der wir uns erstens bewusst sind und uns zweitens den Ansporn für diese Idee gab. Haut Rein 👍🏾
2 Antworten
Wenn ich Dich recht verstehe - zahlen Privatpersonen und Unternehmen in einen Pool ein, d.h. sie halten je nachdem wieviel sie einzahlen einen % am Pool (und nicht die einzelnen Positionen), korrekt?
Das ist insofern entscheidend als das eine Vermögensverwaltungs-Mandate sind (d.h. der Kunde hat ein Depot das auf seinen Namen lautet) - während das andere "Investment-Vehicles" sind, Fonds oder Fonds-ähnlich.
Denn damit wäre Euer Pool ein Investmentfonds, die üblicherweise rechtlich besonders geregelt ist und von einer staatlichen Stelle überwacht werden - insbesondere wenn er allen offen stehen soll (also öffentlich ist) sind die Anforderung recht hoch (bei qualifizierten Investoren oder geschlossenen Fonds, ist es einfacher - allerdings ist dann auch die Menge potentieller Kunden kleiner und zudem die Wahrscheinlichkeit wohl auch eher gering, dass diese investieren ...)
hier mal ein Link zur BaFin - https://www.bafin.de/DE/DatenDokumente/Datenbanken/Investmentfonds/investmentfonds_node.html
Bei Euch stellen sich somit mehrere Fragen
- welche Rechtsform hat das Investment-Vehicle und welches Recht soll gelten (Land)
- daraus ergibt sich dann die Rechtsform der Firma, die das Vehicle managt (die Fondsgesellschaft, wo ihr dann angestellt wärt oder so)
- und je nach Land muss diese unabhängig von der Vertriebsgesellschaft sein (oder kann mit Fondsges. eine Firma sein)
Ich weiss jetzt nicht, ob dies schon in Eure Überlegungen einfloss ...
Bei der Strukturierung ist sicherlich juristische Beratung erforderlich - wenn ihr studiert könntet ihr allenfalls bei der juristischen Fakultät nachfragen, vielleicht erhieltet ihr Unterstützung von jmd der in diesem Thema dissertiert ...
Ihr könnt auch versuchen bei der Bank, wo ihr Eure Firmenkonti / -depot hieltet, Infos zu bekommen - wobei dies schwierig sein könnte ... (Regionalbanken werden möglicherweise nicht über das entsprechende Wissen verfügen - und Grossbanken werden kaum interessiert sein - schaut Euch daher in der Mitte um).
Kannn mir das Geschäftsmdoell zwar nicht vortsellen.
Von den Firmenformen her fallen die unter den Tisch die einer persönlichen Haftung im Privatvermögen unterliegen.
Von den " exotischen " Rechtsformen ist auch gerade wegen de Marketings abzuraten.
Kaum jemand wird eine Rechtsform auf den Seychellen akzeptieren um sich im Grenzfall mit der dortigen Rechtsprechung auseinaderzusetzen, es sein denn er verfolgtd amit eigene Ziele.
Das gleiche gilt für Kryptowährungen
Bei der opeartiven Stififtung dürfte es mit dem Stftungszweck kompliziert werden und bei der AG mit dem Mindestkapital.
Sinnvoll erscheint letztlich nur die GmbH oder GmbH & Co KG.
Aber all das wiill anwaltlich beraten sein, mitunter kann auch die HK weiterhelfen.
In jedem Fall, sofern das hier in Deutschland stattfindet, ist da im wesentlichen aufh die BAFin gefragt und die Erafhrung zeigt, das man heute relativ pauschalannimmt, das alles was annähernd mit Geld verwalten zu tun hat auch einer Maklertätigkeit nahekommt, womit diese dann auch zu erfüllen ist und das auchnicht billig , wie noch vor 290 Jahren, da geht mittlerweile eine ordentliche Sume drauf.
Frage ist: Wie sieht s denn mit dem einsetzbarem Kapital aus ?.
Mit freundlichen Grüßen
Nasdaq
IM Übrigen kommt noch hinzu, daß Fachkenntnisse in verschiedener Form nachzuweisen sind - als praktisch e Tätigkeit.
Un ddas eine Berufshaftpflicht abgeschlossen weredn muß.
Die Maklerlizenz kann in dme Berich bis 2.000 EUR kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Nasdaq
Vor 20 Jahren, nicht 290 :-)
Mit freundlichen Grüßen
Nasdaq